Das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts verschafft den Gegnern des Tarmed-Eingriffs Oberwasser. Nach der Jahres-Medienkonferenz von Ende Mai meldet sich der Spitalverband H+ jetzt nochmals zum Thema – und er verlangt, dass ein Marschhalt eingelegt wird.
Anfang Juni hatte das
Luzerner Kantonsgericht festgestellt, dass der Tarmed-Eingriff von 2014 nicht sachgerecht gewesen sei. Denn der Bundesrat habe die Sätze nicht nach betriebswirtschaftlichen Prinzipien angepasst, sondern quasi nach der Rasenmäher-Methode.
«Anträge der Versicherer übernommen»
H+ schlägt nun die Brücke: Für die Organisation der Spitäler widerspricht der geplante neue Tarmed-Eingriff ebenfalls «dem Gebot der Sachgerechtigkeit und der betriebswirtschaftlichen Bemessung, da die effektiven Kostendaten der Leistungserbringer nicht berücksichtigt wurden».
In einer
neuen Stellungnahme zeigt sich H+ insbesondere empört darüber, «dass der Bund bei seinem Vorschlag die Anträge der Versicherer basierend auf Schätzungen, Abrechnungsdaten und Rationierungen weitgehend übernommen hat». Auf der anderen Seite hätten die Spitäler bereits im November 2016 ein Tarifpaket in Bern abgegeben, das auf betriebswirtschaftlich fundierten Kostendaten basiere – dieses aber sei überhaupt nicht berücksichtigt worden.
Problemfall Kinder- und Notfallmedizin
Entsprechend mangelhaft sei das nun aufgegleiste Projekt. Als Beispiel nennt H+ Bereiche wie die Kinder- und Notfallmedizin, die bereits heute untertarifiert sind – und die in Alain Bersets Entwurf nochmals schlechter gestellt würden.
Kurz und gut: H+ verlangt, dass der Bund den nächsten Eingriff sofort sistiert. Es dürfe nicht sein, «dass der Bund einen Tarif, der schon gesetzeswidrig ist, noch ein zweites Mal in nicht sachgerechter Weise anpasst», sagt Verbandsdirektor Bernhard Wegmüller