Die medizinische und technische Entwicklung macht es möglich: Mehr und mehr Eingriffe werden heute ambulant und nicht mehr stationär durchgeführt. Eine Verlagerung sollte zu einer Reduktion der Gesamtausgaben im Gesundheitssystem beitragen.
So führen die Kantone Listen mit Eingriffen, die fortan ambulant und nicht mehr stationär durchzuführen sind. Auf Anfang 2019 trat die Liste des Bundes mit sechs Eingriffen in Kraft, die für alle Kantone verbindlich sind. Die Kantone können aber zusätzliche Eingriffe definieren.
Die Gesundheitsregion beider Basel beispielsweise hat ihre Avos-Liste per 2021 auf 16 und auf Anfang April 2022 gar auf 19 Eingriffe erweitert. Diese so genannte 19-Avos-Liste kommt auch in anderen Kantonen zur Anwendung.
Nationale Angleichung wäre wünschenswert
Auf nationaler Ebene wird angestrebt, dass sich die kantonalen Listen, inklusive der Ausnahmekriterien, mittelfristig angleichen, um den administrativen Aufwand für die Leistungserbringer möglichst gering zu halten.
Aber findet diese Verlagerung überhaupt statt? Ja,
sagt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und stützt sich auf eine Evaluation, welche das Institut des Hautes études en administration publique (IDHEAP) im Auftrag des BAG durchgeführt hat.
Die Kosten bei den Versicherern seien stabil, während sie für die Kantone sinken, schreibt das BAG. Die Autorinnen und Autoren der Evaluation empfehlen Bund und Kantonen, die Liste der ambulanten Eingriffe anzugleichen.