Spitalstreit wird Fall für Gerichte

Die drohende Schliessung von zwei Akutspitälern wird auf juristischem Weg angefochten.

, 4. Juli 2019 um 08:30
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Die Sistierung von zwei baulichen Spitalprojekten wird ein Fall für die Gerichte. Vorangegangen war der Entscheid des Spitalverwaltungsrats, die Bauprojekte an den Spitälern Wattwil und Altstätten  nicht weiterzuverfolgen. Am einen Ort ist von einem «Marschhalt» die Rede, ab anderen Ort kann der Bau nicht starten. Der Grund dahinter ist von grösserer Tragweite: Die Betreibergesellschaft plant, die beiden Spitäler - anders als geplant - nur noch als  Ambulatorien weiterzubetreiben.
Dies obschon das Stimmvolk die beiden Umbauprojekte - die einen Erhalt als Akutspital vorsehen - an der Urne einst bejaht hat. Nun hat die St. Galler Regierung die Sistierungen verlängert.

Rekurs ist ebenfalls hängig

Dagegen hat ein Rheintaler Rechtsanwalt Beschwerde eingereicht, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet. Zuständig für den Fall ist das kantonale Verwaltungsgericht. Auch gegen den vorgängigen VR-Entscheid hat der Anwalt - ein früherer CVP-Kantonsrat - Rekurs eingelegt. Beide Fälle sind hängig.
Der Anwalt wirft VR und Regierung vor, den Volkswillen zu missachten und ihre Kompetenzen zu überschreiten. Die Sistierung entbehre zudem einer faktenbasierten Grundlage.
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