Die Staatsanwaltschaft Thurgau erhebt nach ergänzenden Untersuchungshandlungen erneut Anklage gegen Organe der Herz-Neuro-Zentrum Bodensee AG in Kreuzlingen. Dies geht aus einer Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Thurgau hervor.
Die Strafverfolger hatten bereits im Oktober 2018 gegen Verantwortliche des Herz-Neuro-Zentrums Anklage erhoben – mitunter wegen «gewerbsmässigen Betrugs». Die Staatsanwaltschaft zog die Anklageschrift zwecks «punktueller Präzisierungen und gleichzeitiger Beweisergänzungen» im Februar 2020 zurück.
1 400 Rechnungen ausgewertet
Im Rahmen der ergänzenden Abklärungen wertete die Behörde in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Thurgau rund 1 400 zusätzlich eingeholte Rechnungen aus dem Zeitraum zwischen den Jahren 2005 bis 2011 aus. In diesen stellte das Spital insgesamt über 2 500 Stents gegenüber den Krankenkassen in Rechnung. Und zwar über eine von den Klinikchefs gegründeten und geführten Handelsfirma.
Gemäss modifizierter Anklageschrift von Mitte Juli 2021 wird den drei Organen der Tatbestand des «gewerbsmässigen Betrugs» vorgeworfen. Die Beschuldigten sollen die Stents zu überhöhten Preisen gegenüber den Krankenkassen fakturiert haben. Der Deliktsbetrag beträgt mindestens 3.9 Millionen Franken. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Klinik weist Vorwürfe zurück
Nun kommt die komplexe Angelegenheit vor Gericht. Für diese Art von Betrug sieht das Strafgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Die Klinik schreibt in einer Stellungnahme, dass der Vorwurf der «überteuerten Preisen» gegenüber den Beteiligten «haltlos» seien. Dies zeige unter anderem ein Rechtsgutachten eines Strafrechtsprofessors.
Das Herz-Neuro-Zentrum wurde laut eigenen Angaben von der Handelsgesellschaft im Gegenteil «zu deutlich günstigeren Konditionen» beliefert, als dies durch einen Direktbezug beim Hersteller möglich gewesen war. Die Klinik werde das Verfahren vollumfänglich unterstützen und sei zuversichtlich, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vor Gericht nicht standhalten würden.