Die Diskussion um das Thema Umkleidezeit als Arbeitszeit treibt die Gesundheitsbranche in der Schweiz derzeit um. Gewerkschaften fordern, die Umkleidezeit zu vergüten. Einige Spitäler haben bereits reagiert, so hat sich etwa das Unispital Zürich
für die Integration des Umkleidens in die Arbeitszeit entschieden.
Viele Spitäler stellen sich aber gegen die finanzielle Abgeltung der Umkleidezeit. Auch das Spital Limmattal. Nun kommt das «Limmi» den Mitarbeitenden entgegen,
wie die «Limmattaler Zeitung» berichtete. Das Spital führt vor dem Hintergrund der Umkleide-Frage eine neue Pausenregelung ein.
Spital schreibt 15 Minuten Arbeitszeit gut
Neu werde eine der beiden bislang nicht garantierten Pausen von 15 Minuten pro Schicht garantiert. Dies gilt für alle Mitarbeitenden, die Uniform tragen und die Zentralgarderobe aufsuchen müssen, wie das Spital auf Anfrage bestätigt.
Falls diese Pause aus betrieblichen Gründen nicht bezogen werden könne, schreibt das Spital 15 Minuten als Arbeitszeit gut, hält das Zürcher Spital aus Schlieren weiter fest.
Zwei Millionen Franken Mehrkosten
Diese Lösung verursache dem Spital bei gleichzeitiger Verbesserung der Anstellungsbedingungen wesentlich weniger zusätzliche Kosten – und führe vor allem nicht zu einer kompletten Neuorganisation der Dienstpläne.
Eine Anrechnung von 15 Minuten Umkleidezeit pro Arbeitstag würde dem «Limmi» jährlich rund zwei Millionen Franken zusätzliche Lohnkosten verursachen. Dies entsprechen rund 20 Vollzeitstellen. Und eine Erhöhung der Lohnsumme in dieser Grössenordnung sei ohne gleich hohe Einsparungen in anderen Bereichen nicht realisierbar.
Rechtssicherheit schaffen
Die neue Regelung am Spital Limmattal werde nur bei jenen Mitarbeitenden zu Mehrkosten führen, die die Pause aus betrieblichen Gründen nicht beziehen könnten und denen die entsprechende Zeit darum gutgeschrieben werde.
Mit der neuen Regelung wolle man die Diskussion zum Thema Umkleidezeit als Arbeitszeit beenden – und Rechtssicherheit schaffen, heisst es weiter. Einzelne Spitalmitarbeitende fordern, dass ihnen die Umkleidezeit nachträglich bezahlt wird. Ein entsprechender Rechtsstreit ist deshalb bei der Bezirksratskanzlei hängig.