Im Bereich der hochspezialisierten Medizin seien institutionelle Fallzahlen keine ausreichende Entscheidungsgrundlage, um Spitälern Leistungsaufträge zuzusprechen oder abzuerkennen. Dies sagte Urs Zingg der
«az Limmattaler Zeitung».Qualitätskriterien miteinbeziehen!
Zingg begründete seine Skepsis wie folgt: Es könne vorkommen, dass in einem Spital 15 Chirurgen total 40 Pankreas-Entfernungen pro Jahr durchführen. «Die individuellen Fallzahlen der Ärzte sind also genauso wichtig wie die institutionellen», erklärt Zingg.
Zudem sollten seiner Meinung nach bei der Leistungsvergabe auch Qualitätskriterien beachtet werden: Dazu gehören
- die Mortalitätsrate der Patienten während des Spitalaufenthalts;
- bei Krebspatienten die Überlebensdaten nach zwei oder fünf Jahren;
- die Beteiligung des Spitals an der wissenschaftlichen Forschung;
- und schliesslich auch das Weiterbildungsangebot für die Ärzte.
Fallzahlen und Mortalität: Zusammenhang
Die kantonale Gesundheitsdirektion folgt mit der Fallzahlenregelung einer Empfehlung der Gesundheitsdirektorenkonferenz. Dort wird argumentiert, dass eine gesicherte Evidenz dafür bestehe, dass «Krankenhäuser mit grösseren Behandlungsvolumina eine niedrigere Mortalität und bessere Langzeitergebnisse aufweisen».
Dem widerspricht Zingg: «Den Schluss, dass alleine die institutionellen Fallzahlen das Mortalitätsrisiko beeinflussen, würden statistische Erhebungen widerlegen», zitiert ihn die Zeitung. Fallzahlen alleine liessen keine Schlüsse auf das Mortalitätsrisiko in einem Spital zu, so der Chefchirurg vom «Limmi».
«Überangebot verhindern»
Für Zingg ist klar: «Auf mich macht es den Eindruck, dass die Gesundheitsdirektorenkonferenz die Fallzahlenregelung vor allem auch deshalb einführte, um in der hochspezialisierten Medizin ein Überangebot zu verhindern».
Zingg, ein erfahrener Spezialist im Bereich der Pankreas-Operationen, nimmt Operationen ausschliesslich im Triemli-Spital vor, weil dieses den Leistungsauftrag für Pankreas-Resektionen hat. Das Spital Limmattal erhielt den Leistungsauftrag für Bauchspeicheldrüsen-Operationen nicht mehr, weil sein Vorgänger keine ausreichenden Fallzahlen nachweisen konnte, heisst es im Bericht.