Zum ersten Mal haben die Solothurner Spitäler (soH) die Gesamtvergütung der Chef- und Leitenden Ärzte im Geschäftsbericht ausgewiesen. Freiwillig – und in dieser Form wohl als erstes Spital in der Schweiz. So belief sich die höchste Entschädigung eines Kaderarztes 2018 auf knapp 783'000 Franken.
Das ist 100'000 Franken weniger als noch im Vorjahr. Damals waren es noch über 886'000 Franken gewesen, bestehend aus Grundlohn, Leistungsbonus, Honorare aus Zusatzversicherungen sowie Praxishonorare. Vor fünf Jahren betrug diese Summe 567'000 Franken.
Solothurner Spitäler wollen für Transparenz sorgen
Fast die Hälfte der soH-Kaderärzte kommt auf Entschädigungen zwischen 300'000 und 400'000 Franken, wie der Blick in den Geschäftsbericht weiter zeigt. Diese Zahlen sind nicht ganz neu: Vor ein paar Monaten war es die Regierung, welche
den höchsten Lohn eines Chefarztes bei den soH bekannt gab – auf Druck des Kantonsparlaments hin.
Screenshot Geschäftsbericht soH
Zum Vergleich: Im Kantonsspital Aarau (KSA) variiert der Jahreslohn für Chefärzte zwischen 305'000 und 869'000 Franken. Die Bandbreite bei den Leitenden Ärzten liegt zwischen 223'000 und 609'000 Franken. Rund
die Hälfte davon verdienen die Ärzte aus der Behandlung von Halbprivat- und Privatpatienten.
Mit der Offenlegung der Chefarzt-Löhne
im Geschäftsbericht wollen die Solothurner Spitäler für Transparenz sorgen, wie CEO Martin Häusermann zu Medinside sagt. Damit sollen auch Gerüchte über Millionensaläre der Ärzte aus der Welt geschafft werden.
Künftiges Kriterium für die Spitalliste
Derzeit laufen kantonale und auch nationale Bestrebungen die Spitäler schweizweit zur Vergütungstransparenz zu verpflichten. Die Überlegungen dieser Offenlegung gehen auch auf eine Motion der Gesundheitspolitikerin Bea Heim zurück. Die SP-Nationalrätin aus dem Kanton Solothurn fordert darin mehr Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren bei Spitälern.
Auch H+-Präsidentin Isabelle Moret steht hinter der Idee, dass Spitäler unter anderem in einem Vergütungsbericht alle Kaderarztsaläre offenlegen müssen.
Weiter wird von den Kantonen verlangt, die Offenlegungspflicht als Bedingung für die Aufnahme auf die Spitallisten zu verknüpfen. Brisant ist auch: Die Gesundheitsdirektoren (GDK) empfehlen den Kantonen, nicht näher bezifferte Lohnobergrenzen für Spitalkaderärzte einzuführen. Solche Modelle kennen bereits das Kantonsspital St. Gallen (KSSG) oder das Unispital Lausanne. Hintergrund der laufenden Debatte für mehr Vergütungstransparenz sind hauptsächlich mengenbezogene Anreize zu vermeiden und damit die Gesundheitskosten zu senken.