Solothurner Spitäler: So viel beträgt die Höchstvergütung

In einer Antwort auf einen Vorstoss gibt der Solothurner Regierungsrat nun die höchste Gesamtvergütung eines einzelnen Kaderarztes der Spitäler an.

, 23. Oktober 2018 um 07:00
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Die Solothurner Regierung befürwortet die öffentliche Bekanntgabe der Lohn- und Entschädigungsstrukturen aller Spitäler. Sie sei aber letztlich Sache jedes einzelnen Spitals und habe unter Berücksichtigung des Datenschutzes zu erfolgen, schreibt die Regierung am Montag. Anlass war eine Interpellation von SVP-Kantonsrätin Stephanie Ritschard, in der es um Transparenz bei den Löhnen für Kaderärzte ging.
Die Antwort der Regierung enthält auch Angaben zum bestverdienenden Kaderarzt der Solothurner Spitäler (soH). Es sind 886'710 Franken – bestehend aus Gesamtlohn, Leistungsbonus, Honorare aus Zusatzversicherungen sowie Praxishonorare. Als die Solothurner Spitäler den Betrag im Jahr 2013 letztmals publizierten, lag dieser bei 567'000 Franken. Somit ist er innerhalb von fünf Jahren um mehr als 50 Prozent angestiegen.

Keine honorarbasiertes Lohnsystem mehr

Entschädigungssysteme, die sich an Honoraranteilen orientieren, setzen für den Regierungsrat grundsätzlich falsche Anreize bezüglich Mengenausweitung. Und «mengenbezogene Anreize sollten gesamtschweizerisch sowohl für den OKP-Bereich als auch für den Privatversicherungsbereich auf der Basis einer klaren Rechtsgrundlage beseitigt werden». Bei den Honoraren erhalten Chefärzte und Leitende Ärzte im Schnitt 165'000 Franken, Ärztinnen 139'000 Franken.
Die Solothurner Spitäler sind derzeit daran, die veralteten Allgemeinen Anstellungsbedingungen durch neue, den heutigen Gegebenheiten auf dem Gesundheitsmarkt besser Rechnung tragende Anstellungsbedingungen zu ersetzen, schreibt die Regierung weiter. Dazu gehöre auch ein Lohnsystem ohne honorarbasierte Lohnsysteme. Derzeit laufen Gespräche mit Chefärzten sowie Leitenden Ärzten.

Deckelung muss für alle Spitäler gelten

Weiter ist die Solothurner Regierung grundsätzlich der Ansicht, dass eine allfällige Lohndeckelung für alle Spitallistenspitäler der Schweiz gelten sollte. Dabei sei allerdings nicht auszuschliessen, dass ein gesetzlich verankerter Maximallohn von z.B. 700'000 Franken wie er im Spitalverbund Kantonsspital St. Gallen gelte, auch zu «Begehrlichkeiten führen könnte». Die Regierung hält aber auch fest, dass es sich bei der Ärzteschaft um einen speziellen Markt handelt, dem sich auch die soH nicht entziehen könne. 

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