Ab Anfang 2023 soll das Spital Walenstadt als ein Standort des Kantonsspitals Graubünden (KSGR) in Erscheinung treten. So sieht es die Strategie der St.Galler Spitalverbunde vor. Stand heute wird es in Walenstadt ein stationäres und ambulantes Angebot geben. Geplant sind:
- Allgemeinchirurgie (Viszeral- und Unfallchirurgie),
- Orthopädie,
- Allgemeinmedizin,
- Akutgeriatrie,
- Palliative Care und Dialyse
- allgemeine Frauenmedizin ohne stationäre Geburtshilfe.
Zentralisierung der Administration in Chur
Zudem soll es in Walenstadt eine Notfallstation, Überwachungsbetten, eine interdisziplinäre Tagesklinik sowie Radiologie- und Laborleistungen der Chirurgie, Medizin und Frauenmedizin geben. Ergänzt wird das Angebot durch Sprechstunden der Radio-Onkologie, Physiotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Wundberatung und Sozialdienst.
Leistungen der Supportbereiche, der Administration und der Führung sollen in Chur zentralisiert werden, wie das Kantonsspital Graubünden in einer Mitteilung schreibt. Die bestehende Zusammenarbeit mit Belegärzten soll zudem weitergeführt werden
Kantonsspital will betriebliche Freiheit
Der Verwaltungsrat des Kantonsspitals Graubünden hat aber auch verschiedene Voraussetzungen für das interkantonale Projekt festgehalten. Bedingungen, welche aus seiner Sicht für den Erfolg und damit die Umsetzung des Vorhabens entscheidend sind.
Dazu gehören insbesondere die Themen der betrieblichen Freiheit zur Weiterentwicklung des Angebotes, der Immobilienübernahme, der Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst sowie die Kosten für die Umsetzung des Projekts und für die Restrukturierung.
Entscheid fällt in einem Jahr
Diese Voraussetzungen werden nun in die politischen Entscheide des Kantons St. Gallen eingebracht. Zudem muss das beschriebene Standortmodell noch vom Stiftungsrat des Kantonsspitals Graubünden genehmigt werden. Dies werde voraussichtlich Ende Jahr der Fall sein.
Erst danach geht es weiter mit dem Antrag an den Kanton St. Gallen. Die erste Lesung im Regierungsrat sei für anfangs Mai vorgesehen. Formal verabschiedet werde der Entscheid dann Ende November 2022 im St.Galler Kantonsparlament.