Der Skandal um das sich im menschlichen Körper zersetzende Implantat Cadisc-L zieht in den letzten Wochen
immer weitere Kreise. Mittendrin: namhafte Schweizer Orthopäden. Um solchen Vorkommnissen vorzubeugen und um die Zahl unnötiger Eingriffe zu senken, setzen manche Länder auf Register und postoperative Befragungen bei orthopädischen Eingriffen. Dies teilweise bereits seit Jahrzehnten. Auch in der Schweiz wurde eine Einführung wiederholt gefordert, etwa von Urs Müller, der am Institut für Evaluative Forschung in der Medizin der Universität Bern forscht. Solche Register seien sehr erfolgreich, sagt er dem «Beobachter».
Müller fordert, dass bei allen Eingriffen fünf Jahren eine Nachkontrolle durchgeführt wird. Dies würde von den Operierenden bis heute meist nicht gemacht. So würden etwa Konstruktionsmängel bei Implantaten nicht erkannt. Diese würden deshalb auch weiterhin eingesetzt - das habe etwa bei Hüftprothesen zu tausenden zu vermeidenden Nachoperationen geführt.
Schweiz hinkt weit hinterher
Die skandinavischen Länder haben in den 80er- und 90er-Jahren Register eingeführt, die alle Implantationen von Hüft- und Knieprothesen erfassen. Frankreich folgte 2006, England ein Jahr danach. Urs Müller verlangte eine Einführung in der Schweiz 2010. Passiert ist seither wenig. Zwar werden seit 2013 alle Hüft- und Knieprothesen in der Siris-Datenbank registriert. Daten zum Gesundheitszustand werden dort aber nicht erfasst.
Zahl der Eingriffe sank massiv
Manchen Kantonen ist dies zu wenig: So hat Basel-Stadt 2017 einen Fragebogen eingeführt. Die Patienten werden kurz vor der Operation und dann ein halbes Jahr und zwei Jahre nach der Operation über ihren Zustand befragt. Im Jahr der Einführung sank die Zahl der Hüfteingriffe um einen Drittel - jene der Knieeingriffe um einen Viertel.
Nun setzt auch Zürich auf einen Fragebogen. Weil es jedoch auf einen anderen setzt als Basel, können die Zahlen nicht verglichen werden. Im Beobachter fordert nun etwa der Waadtländer Gesundheitsdirektor Pierre-Yves Maillard die landesweite Einführung eines solchen Tests. Die rechtliche Hürde wäre gering: Eine gesetzliche Grundlage besteht seit den 1990er-Jahren.