Der an der Uni Zürich tätige Rechtsprofessor Urs Saxer kam jüngst in einem Gutachten für die Schweizer Privatkliniken (PKS) zum Schluss: «Die Kantone sind nicht befugt,
eine Liste von Eingriffen zu erlassen, welche ambulant statt stationär durchzuführen sind».
Genau das haben die beiden Kantone Luzern und Zürich aber vor. Und so widerspricht das Luzerner Gesundheitsdepartement jetzt der Einschätzung, dass der Kanton mit der «13er-Liste» in den KVG-Leistungskatalog eingreife. Dies
meldet die «Luzerner Zeitung».Es geht um die «Wirtschaftlichkeit»
«Die Kantone dürfen und müssen im Einzelfall prüfen, ob sie leistungspflichtig sind» – und ein Aspekt dieser Prüfung sei eben gerade die Wirtschaftlichkeit, sagte Erwin Roos vom Gesundheitsdepartement zur Zeitung.
Das heisst: «Stationäre Eingriffe, die bei vergleichbarem medizinischem Nutzen auch ambulant durchgeführt werden können, sind gemäss Bundesgericht nicht wirtschaftlich», so Roos weiter.
Mitte Jahr ist es soweit
Das Departement hält am vorgesehen Termin für die Einführung fest. Mitte Jahr wird die 13er-Liste scharf gestellt.
Der Kanton Luzern verfolge zudem das Vorhaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), das eine schweizweit gültige Operationsliste anstrebt. «Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die Einführung der Operationsliste bei uns», sagt Roos.