Daniel Hürlimann ist kein Mediziner, sondern Professor für Rechtsinformatik und IT-Recht an der Berner Fachhochschule (BFH). Und trotzdem beschäftigt er sich mit medizinischen Behandlungen.
Nur das letzte Mittel
In seinem neuen Buch
«Recht und Medizin am Lebensende» wirft er kritische Fragen zur so genannten «kontinuierlichen tiefen Sedierung» auf. Bei dieser Behandlung werden Patienten mit dem überwachten Einsatz von Medikamenten so stark ruhiggestellt, dass sie bewusstlos werden. Damit soll ihnen starkes Leiden erspart werden. Meistens werden die Medikamente verabreicht, bis die Patienten sterben.
Hürlimann hat festgestellt, dass die kontinuierliche tiefe Sedierung von Patienten in der Schweiz stark zugenommen hat. Dies, obwohl diese Art von Ruhigstellung eigentlich keine medizinische Standardmassnahme ist, sondern das letzte Mittel zur Linderung von Symptomen. Bei einer tiefen Sedierung wird das Bewusstsein so stark vermindert, dass verbales Kommunizieren nicht mehr möglich ist.
Verkürzt es das Leben oder nicht?
Dem Autor ist dabei ein weiterer Widerspruch aufgefallen: Die allgemeine Wissenschaftsliteratur bestreitet, dass die kontinuierliche tiefe Sedierung das Leben verkürzen könne. In der Schweiz hingegen sehen Ärztinnen und Ärzte hingegen durchaus einen Zusammenhang zwischen tiefer Sedierung und kürzerer Lebenserwartung.
Daniel Hürlimann stellt deshalb zwei provokative Thesen auf: Heisst das, dass die kontinuierliche tiefe Sedierung in der Schweiz häufig nicht nach den Regeln der Kunst durchgeführt wird? Oder wird mittels der kontinuierlich tiefen Sedierung gezielt Leben verkürzt? Wäre letzteres der Fall, käme das einer verdeckten Form der Tötung auf Verlangen oder sogar der Tötung ohne entsprechendes Verlangen gleich, kommt er zum Schluss.
Es bräuchte neues Recht...
Sollte sich diese Mutmassung mit der gezielten Verkürzung des Lebens erhärten, müsste die kontinuierliche tiefe Sedierung als Tötung auf Verlangen gewertet werden und wäre strafbar – ausser man würde in einer neuen Rechtsprechung festlegen, dass die Tötung auf Verlangen mittels Sedierung unter gewissen Voraussetzungen zulässig sein soll.
...oder bessere Ausbildung
Würden Untersuchungen jedoch zeigen, dass die kontinuierlich tiefe Sedierung nicht bewusst zur Verkürzung des Lebens eingesetzt wird, wäre dies ein Hinweis darauf, dass die kontinuierliche tiefe Sedierung häufig nicht nach den Regeln der Kunst durchgeführt wird. In diesem Fall müsste bei der Aus- und Weiterbildung des Gesundheitspersonals angesetzt werden.
In der Schweiz wird die tiefe und kontinuierliche Sedierung auch als palliative oder terminale Sedierung bezeichnet - jedoch ausdrücklich von der Sterbehilfe abgegrenzt. Sie dient zur Symptomkontrolle und soll Leiden lindern, etwa bei massiver Angst vor dem Ersticken. Sie darf nicht zum Tod führen.
Nur in extremen Ausnahmefällen angewandt?
Ein Mittel, das häufig dazu verwendet wird, ist Midazolam, ein Beruhigungsmittel, das vor allem auch in der Anästhesie eingesetzt wird, um Patienten vor und während Operationen ruhig zu stellen.
Als kontinuierliche und tiefe Ruhigstellung sollte es aber nur in extremen Ausnahmesituationen zur Anwendung kommen. Das heisst, wenn die Erkrankung irreversibel ist und so weit fortgeschritten, dass der Tod innerhalb weniger Stunden oder weniger Tage zu erwarten ist.
Auch Sterbefasten könnte Rechtsfrage werden
Neue Rechtsfragen wirft Daniel Hürlimann auch bei einem zweiten Problem auf: Nämlich beim freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit. Diese Methode könnte sich als Alternative zum Suizid durch Einnahme einer tödlichen Substanz erweisen. Würde sich herausstellen, dass diese Methode tatsächlich ein leidensfreier Weg zur Beendigung des Lebens ist, dann würde sich schnell einmal folgende Rechtsfrage für Ärzte stellen: Sollen oder dürfen Sie bei dieser Methode zur Beendigung des eigenen Lebens mitwirken. Und wenn ja: In welcher Weise?
Derzeit ist allerdings noch umstritten, ob diese Methode tatsächlich ein leidensfreies Sterben ermöglicht, solange der Sterbeprozess noch nicht begonnen hat.