Pflaster, Spritzen, Inkontinenz-Einlagen oder teure Verbände: Solches Pflegematerial müssen freie Pflegefachpersonen seit Anfang Jahr in vielen Kantonen aus dem eigenen Sack bezahlen.
Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte letztes Jahr entschieden, dass selbständige Pflegefachpersonen, Spitex-Organisationen und Alters- und Pflegeheime die Kosten für medizinisches Pflegematerial den Krankenkassen nicht mehr separat in Rechnung stellen dürfen. Denn das Material sei Teil der gesamten Pflegekosten.
Medinside berichtete darüber.
Unter dem Streit zwischen Bund und Kanton leiden die Selbständigen
Das Gerichtsurteil brachte kleinere Spitexdienste und insbesondere auch selbständige Pflegefachpersonen in Schwierigkeiten. Nun können diese zumindest im Kanton Bern aufatmen: Wie die Berner Zeitung meldete, will der Kanton Bern ab 2019 die derzeit ungedeckten Kosten für das Pflegematerial übernehmen.
Bisher weigerten sich Bern und viele weitere Kantone, für die Kosten aufzukommen. Denn die Kantone sind der Meinung, dass der Bund eine Lösung finden müsse. Er solle das Gesetz so ändern, dass die Materialkosten in den normalen Krankenkassenbeiträgen an die Pflegeleistungen übernommen werden.
Eine entsprechende Motion von CVP-Ständerat Pirmin Bischof ist hängig. Er argumentiert: «Die Kostenübernahme durch Kantone, Gemeinden und Spitex darf keine langfristige Lösung sein, denn diese hatten zuletzt ohnehin sämtliche Kostensteigerungen in der Pflege zu tragen»
Bundesrat will weiterhin Kantone zahlen lassen
Auch die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) verlangt, dass freiberufliche Pflegefachpersonen, Spitex und Pflegeheime die Pflegematerialien wie bis letztes Jahr wieder den Krankenkassen in Rechnung stellen können. So liesse sich das Problem, unter welchem auch die Patienten leiden, rasch und ohne zusätzliche Prämienbelastung beheben.
Entschieden ist noch nichts. Doch der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen.