Dürfen Spitäler oder Ärzte Gebühren für die Aushändigung der Patientenakte verlangen? Das Kantonsspital Baselland erhebt Gebühren zwischen 30 und 50 Franken,
um die Krankengeschichte auszuhändigen.
«Die Patientenakten werden immer gebührenfrei abgegeben», so die Antwort beim Universitätsspital Basel. Ähnlich tönte es beim Claraspital: «In solchen Fällen wird nichts verrechnet.»
Patientin erhielt Geld zurück
Das Kantonsspital beruft sich auf das Baselbieter Gesundheitsgesetz. Dort heisst es im Paragraf 44 unter Absatz 2: «(...) für die Anfertigung von Kopien kann eine kostendeckende Gebühr erhoben werden.»
Trotzdem entschied das Baselbieter Kantonsgericht 2009 zu Gunsten einer Patientin. Diese hatte vom Kantonsspital für ihre Krankenakte eine Rechnung in der Höhe von 103 Franken und 80 Rappen erhalten, wie die «bz» schildert.
In der Begründung hiess es: Es habe sich bei der Übermittlung von Kopien um eine schriftliche Auskunft gehandelt. Für diese dürften keine Gebühren erhoben werden. Die Klägerin erhielt das Geld zurück.
Jurist: «Das habe ich noch nie gehört»
Der Ratgeber-Autor erklärt gegenüber der «bz»: «Ich habe nie gehört, dass in der Praxis für die Aushändigung von Spitalunterlagen Gebühren verlangt wird, und ich kann mich auch nicht erinnern, selber je so eine Rechnung erhalten zu haben.»