Patientenakte: 103 Franken und 80 Rappen für eine Kopie

Das Kantonsspital Baselland gehört offenbar zu einer Minderheit, wenn es für die Aushändigung von Patientenakten eine Gebühr verlangt.

, 27. Juli 2015 um 08:57
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Dürfen Spitäler oder Ärzte Gebühren für die Aushändigung der Patientenakte verlangen? Das Kantonsspital Baselland erhebt Gebühren zwischen 30 und 50 Franken, um die Krankengeschichte auszuhändigen.
Die «Basellandschaftliche Zeitung» ging nun der Frage nach, wie andere Spitäler in der Region damit umgehen. Fazit: Üblich ist das Vorgehen nicht. 
«Die Patientenakten werden immer gebührenfrei abgegeben», so die Antwort beim Universitätsspital Basel. Ähnlich tönte es beim Claraspital: «In solchen Fällen wird nichts verrechnet.»

Patientin erhielt Geld zurück

Das Kantonsspital beruft sich auf das Baselbieter Gesundheitsgesetz. Dort heisst es im Paragraf 44 unter Absatz 2: «(...) für die Anfertigung von Kopien kann eine kostendeckende Gebühr erhoben werden.»
Trotzdem entschied das Baselbieter Kantonsgericht 2009 zu Gunsten einer Patientin. Diese hatte vom Kantonsspital für ihre Krankenakte eine Rechnung in der Höhe von 103 Franken und 80 Rappen erhalten, wie die «bz» schildert. 
In der Begründung hiess es: Es habe sich bei der Übermittlung von Kopien um eine schriftliche Auskunft gehandelt. Für diese dürften keine Gebühren erhoben werden. Die Klägerin erhielt das Geld zurück.

Jurist: «Das habe ich noch nie gehört»

Für Fachanwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht Kurt Pfändler ist die Sache klar. Der Zürcher Jurist bei «advo 5» vertritt seit 25 Jahren Patienten und ist immer wieder auf medizinische Dokumente angewiesen. 
Der Ratgeber-Autor erklärt gegenüber der «bz»: «Ich habe nie gehört, dass in der Praxis für die Aushändigung von Spitalunterlagen Gebühren verlangt wird, und ich kann mich auch nicht erinnern, selber je so eine Rechnung erhalten zu haben.»
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