Einerseits lag es am Operations- und Sprechstundenverbot, andererseits am nötigen Zusatzmaterial sowie an zusätzlichen Installationen und Mehrkosten für Covid-Bereiche: Im Stadtspital Waid ist letztes Jahr ein Defizit von 8,5 Millionen Franken und im Triemli eines von 31,3 Millionen aufgelaufen.
Ein Verlust war budgetiert - aber ein geringerer
Zwar haben die Budgets der beiden Spitäler sowieso einen Verlust vorgesehen; allerdings hätte dieser bei weitem nicht so hoch ausfallen sollen: Der Standort Waid hatte mit 6 Millionen Franken weniger und der Standort Triemli mit gut 15 Millionen weniger gerechnet.
Die Stadtspitäler klagen deshalb: Die Auswirkungen der Pandemie – der Ertragsausfall sowie die Aufwandsteigerung – hätten durch die kantonalen Entschädigungen bei weitem nicht kompensiert werden können. Für die Verantwortlichen ist klar, wer nun in der Pflicht stünde. Sie kritisieren: «Der Bund, welcher die Verbote anordnete, beteiligte sich bislang nicht an den Kostenfolgen.»
Basel und Aargau wollen auch Geld vom Bund
Die Zürcher Stadtspitäler sind nicht die einzigen. Schon vor einem halben Jahr forderte etwa die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) von Basel-Stadt eine Beteiligung des Bundes, weil die Regierung mit Ertragsausfällen und zusätzlichen Kosten in dreistelliger Millionenhöhe rechnet.
Zuvor hatte der Bundesrat erklärt, dass er sich definitiv nicht an den Kosten beteiligen werde. Dies sei Sache der Kantone. Doch diese wollen die Mehrausgaben für die Spitäler nicht allein tragen.
Aargau macht Druck mit Standesinitiative
Vor drei Monaten reichte der Kanton Aargau eine Standesinitiative ein, welche diesen Entscheid umstürzen will. Und zwar getreu dem Motto: «Wer befiehlt, bezahlt.» Schliesslich sei es der Bundesrat gewesen, der den Spitälern befohlen habe, auf nicht dringende Eingriffe zu verzichten.
Doch der Bund bleibt hart. Auch vor knapp einem Monat bestätigte er seine Haltung: «Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung obliegt verfassungsrechtlich den Kantonen», antwortete er auf einen Vorstoss im Nationalrat. Auch die Krankenkassen dürften den Spitälern keine Ertragsausfälle zahlen, fügte er hinzu. «Sie können nur Kosten von durchgeführten Behandlungen übernehmen und nicht die Kosten von nicht durchgeführten Behandlungen.»
Eine Formel für alle Spitäler
Der Kanton Aargau hat mit seiner Standesinitiative ganz konkrete Vorstellungen davon, was der Bund als nächstes zu tun hat. Im Kanton Aargau beläuft sich der Gesamtschaden für die Spitäler nach Schätzungen des Regierungsrates auf 95 Millionen Franken.
Die Aargauer und auch alle anderen Schweizer Spitäler sollen nach einer einheitlichen Formel Geld vom Bund erhalten: Gerechnet wird nach dem Ebitdar, den die Spitäler erzielt haben. Der Ebitdar ist der Gewinn – oder Verlust –, den ein Spital ohne Einbezug der Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Mieten erzielt.
Spitäler sollen nicht als Krisengewinner wirken
Die Differenz des Ebitdar von 2020 zu den durchschnittlichen Ebitdar-Zahlen von 2018 und 2019 will der Kanton Aargau als Schadensumme bezeichnen und mit einer Einmalzahlung ausgleichen lassen. Er fordert jedoch nicht einen kompletten Schadenersatz, sondern könnte sich auch einen Anteil, zum Beispiel 75 Prozent, vorstellen.
«Die Höhe der Entschädigung muss sehr umsichtig festgelegt werden», findet der Kanton Aargau. Denn die Spitäler sollen nicht als Krisengewinner dastehen. Und: Es sollten auch keine Spitäler erhalten werden, die längerfristig nicht überleben würden.
Viel weniger Operationen – dafür Geburtenrekord
Allein in den Monaten März, April und Mai hat das Waid-Spital im Vergleich zum Vorjahr 361 weniger stationäre Patienten behandelt. Im Triemli waren es sogar 767 weniger. Beide Spitäler mussten zudem ab November ihre Kapazität in den Operationssälen erheblich reduzieren, damit genügend Personal für die Behandlung der Covid-Patienten frei war. Hingegen kann die Frauenklinik Triemli einen Geburtenrekord vermelden: 2317 Kinder kamen dort im Corona-Jahr 2020 zur Welt.