Apotheken dürfen mehr von ihrer Arbeit verrechnen
Der neue Tarifvertrag für die Apotheken regelt, wie viel die Verblisterung von Medikamenten und die Beratung künftig kosten darf.
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Der neue Tarifvertrag für die Apotheken regelt, wie viel die Verblisterung von Medikamenten und die Beratung künftig kosten darf.
Die Apothekenkunden informieren sich zunehmend online – die Amavita-Filiale im Glattzentrum reagiert darauf mit speziellen Beratungsräumen, digitalen Tools und halbprivaten Zonen. Das Pilotprojekt soll Erkenntnisse für künftige Filialen liefern.
In Küsnacht kooperieren eine Apotheke und eine Hausarztpraxis neu unter einem Dach. Der Apothekerverband begrüsst das Modell, der Haus- und Kinderärzteverband Zürich warnt vor Qualitätsrisiken.
Die Zahl der Apotheken in der Schweiz bleibt konstant – der Arbeitsaufwand steigt. Laut der Jahresstatistik von Pharmasuisse nehmen Beratungen zu, während das System personell an Grenzen stösst.
Es mag oft zufällig wirken, wenn ein bestimmtes Medikament fehlt. Aber die Folgen haben System. Der Musterfall eines Herzmittels zeigt, wie am Ende die teuerste Lösung übrig bleibt.
Im Unterschied zum Ständerat will der Nationalrat nichts wissen von einer erleichterten Einfuhr patentabgelaufener Medikamente.
Die Fallpauschalen wurden für die Vergütung von Covid-19-Behandlungen adaptiert. Dieses Fazit zieht der Direktor eines Unispitals.
Ein vom Aussterben bedrohter Wanderfalke nistet im künftigen Zürcher Kispi. Auch sonst sieht sich das Spital als Bauherrin mit speziellen Herausforderungen konfrontiert.
Das DRG-Modell setzt Fehlanreize, die zu Mengenausweitungen führen. Der Bund will deshalb eine gedeckelte Grundpauschale - für den Direktor des Unispitals Basel ist das der völlig falsche Weg.