Basler Kantone starten mit Mengensteuerung

Die beiden Basler Kantone wollen Tendenzen zur medizinischen Überversorgung reduzieren. Künftig wird mit Zielmengen pro Spital experimentiert.

, 27. Mai 2021 um 11:05
image
In mehreren Spitalleistungsgruppen mit «vermuteter Überversorgung» wird die Gesamtmenge der Fälle in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft neu gesteuert. Und zwar über einen als «Mengendialog» bezeichneten Dialog mit den Leistungserbringern. Dies geht aus den bereits angekündigten erstmals gleichlautenden Spitallisten in der Schweiz für die Jahre 2021 bis 2025 hervor (siehe Link unten).
Mit dieser regulatorischen Vorgabe wird die Leistungsmenge um rund 3‘200 Fälle pro Jahr reduziert, wie die beiden Kantone am Donnerstag mitteilen. Die medizinischen Gebiete, die neu einer Mengensteuerung unterliegen, sind insbesondere einzelne Leistungsgruppen aus den Bereichen Bewegungsapparat (Orthopädie), Urologie, Hals-Nasen-Ohren, Augenheilkunde und Kardiologie. 
image
Einfrieren der Gesamtfallmenge auf das Jahr 2018 (Screenshot)

Einsparvolumen von rund 34 Millionen Franken erhofft

Als Grundlage des neuen Spitalplanungsexperiment dienen «bedarfsgerechte Leistungsmengen» (Bedarfsprognose), wo die prognostizierte Nachfrage mit dem Angebot gegenüberstellt wird. Bei einem durchschnittlichen Basis-Fallpreis (Baserate) von derzeit rund 10‘000 Franken soll bis 2024 ein Einsparvolumen für Versicherer und Kantone in der Höhe von insgesamt rund 34 Millionen Franken pro Jahr erschlossen werden. Anders ausgedrückt: Im Jahr 2024 sollten rund 5’700 Patienten weniger stationär behandelt werden, als ohne Umsetzung der Massnahmen zu erwarten sind.

Dutzende Leistungsaufträge nicht mehr erneuert

Neu werden die Leistungsaufträge pro Spitalstandort und nicht mehr insgesamt pro Spitalbetrieb vergeben. Die gleichlautenden Spitallisten treten in beiden Kantonen per 1. Juli 2021 in Kraft. 466 Leistungsaufträge wurden in der Akutsomatik erteilt, 157 bestehende Leitungsaufträge nicht mehr erneuert. Dies, weil die betroffenen Spitäler teilweise darauf verzichtet haben oder aufgrund von «methodisch gestützten Entscheiden».  
Für die Rehabilitations- und Psychiatrischen Kliniken ergeben sich per 1. Juli 2021 in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft keine Änderungen. Die beiden Gesundheitsdirektionen werden die Spitallisten anhand einer bedarfsgerechten Planung auf das Jahr 2024 hin aktualisieren.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Nachhaltig: Bacillol® 30 Sensitive Green Tissues

HARTMANN erweitert sein Portfolio um die nachhaltigen Bacillol® 30 Sensitive Green Tissues. Die Tücher werden aus nachwachsenden Rohstoffen gefertigt und vereinen hohe Wirksamkeit, Materialverträglichkeit und Hautfreundlichkeit. Dabei werden Plastikabfall sowie CO₂-Emissionen reduziert.

image

Neuer Leistungsauftrag für die Oberwaid

Die Klinik Oberwaid ist neu auch mit muskuloskelettaler Rehabilitation auf der Spitalliste der Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. So kann die Oberwaid auch in diesem Fachgebiet grundversicherte Patienten behandeln und leistet einen wichtigen Beitrag in der Region.

image

Zurück in die Vergangenheit: Spitäler wollen Geld vom Kanton

An sich sollten die Kantone ihre Spitäler nicht mehr finanzieren. Doch immer häufiger zahlen die Regierungen trotzdem – und verzerren möglicherweise den Wettbewerb.

image

Luzerner Kantonsspital braucht wohl bald Geld

Die Höhenklinik des Spitals machte 180'000 Franken Verlust - pro Monat. Die Kantonsregierung rechnet damit, dass das Kantonsspital Hilfe braucht.

image

Spital Samedan gehört bald zum Kantonsspital Graubünden

Dadurch werden wohl einzelne Stellen neu ausgerichtet oder aufgehoben. Andererseits dürften in den medizinischen Bereichen rund 20 zusätzliche Stellen entstehen.

image

100 Millionen Franken? Danke, nicht nötig.

Der Kanton Graubünden plante einen Rettungsschirm für notleidende Spitäler und Gesundheits-Institutionen. Die Idee kam schlecht an.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.