Unter dem Strich hat eine Einzelpraxis rund 167'000 Franken Betriebsertrag. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH. Die Zahlen wurden auf Basis der Daten der Rollenden Kostenstudie (RoKo) der Ärztekasse erhoben. Demnach betragen die durchschnittlichen Erträge 557'000 Franken, die Aufwände im Schnitt 390'000 Franken.
Anders ausgedrückt: Den freipraktizierenden Ärzten bleiben nach Abzug der Betriebskosten unter dem Strich noch 30 Franken von 100 Franken Umsatz.
Damit kommen die RoKo-Daten und die Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zu vergleichbaren Resultaten: Im Frühling publizierte der Bund eine unabhängige Erhebung mit Zahlen von knapp 7'000 Arztpraxen und praxisambulanten Zentren. Resultat: Das Betriebsergebnis für die Einzelpraxen betrug im Jahr 2015 155'000 Franken
(mehr dazu hier). Knapp 90 Prozent der Praxistätigkeit oder knapp 138'000 Franken sind prämienfinanziert.
Screenshot «Schweizerischen Ärztezeitung».
Faktenbasierte Diskussion
Die FMH hatte die Daten beim BFS beantragt. «Der Abgleich der Ergebnisse aus der MAS 2015-Erhebung mit den ärzteeigenen Daten hinsichtlich Qualität, Aussagekraft und Interpretation soll eine transparente faktenbasierte Diskussion auf Basis einer validierten Datengrundlage ermöglichen», schreibt Esther Kraft
in der aktuellen Ausgabe der «Schweizerischen Ärztezeitung». Kraft ist Leiterin der Abteilung Daten, Demographie und Qualität DDQ beim Berufsverband der Schweizer Ärzte FMH.
Die Debatte um Ärzteeinkommen dreht seit langem: Dabei wird auch immer wieder die These von den «médecins millionnaires» aus der Grundversicherung gestreut. Doch die Fakten des Bundesamtes für Statistik und die RoKo-Daten zeigen: Allein aus Leistungen der Sozialversicherung sind keine sehr hohen Einkommen zu erreichen. So ist es unsachlich, das Gros der Ärzte in eine Ecke mit ganz wenigen Spezialisten zu stellen, die hauptsächlich Privatpatienten betreuen.
BAG bringt demnächst eigene Daten
Das Gegenmittel gegen Annahmen und Behauptungen liefern Zahlen, Daten und Fakten, die für hohe Transparenz sorgen. Die FMH hat während 30 Jahren jährlich die Einkommen publiziert – bis das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) das 2013 untersagte. Begründung: Es bestehe
kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Datenbekanntgabe. Vor Monaten hat zudem das BAG eine eigene Studie über das Ärzteeinkommen angekündigt. Veröffentlicht wurde diese für Ende 2017 zugesagte Erhebung bislang aber noch nicht.