Arzt wies Patienten ab – wegen seiner Parteizugehörigkeit

Dieser Fall versetzte Deutschland in Aufruhr: Ein Hausarzt wollte einen Patienten nicht mehr – weil er bei der AfD-Partei ist.

, 27. März 2024 um 06:27
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Vielleicht unschön, aber rechtmässig: Ärzte dürfen einzelne Patienten aus ihrer Praxis ausschliessen - ausser im Notfall. | Freepik Drazen Zigic
Ein Patient wollte bei seinem Hausarzt ein Medikamenten-Rezept bestellen. Der Hausarzt aus der Schwarzwald-Stadt Lahr teilte ihm daraufhin mit: «Aufgrund deutlich politisch unterschiedlicher Ansichten, bitte ich Sie, einen anderen Arzt Ihres Vertrauens zu suchen.»

«Sehr undemokratisch»

Der Patient empörte sich darüber und schilderte seinen Fall der lokalen «Lahrer Zeitung». Er ist seit 2016 Mitglied der rechtspopulistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD).
Der Patient fand die Reaktion seines Hausarztes «sehr undemokratisch». Der Arzt seinerseits sagte: «Die Medikamente, nach denen der Patient gefragt hatte, sind nicht lebenswichtig. Wenn jemand akute Hilfe braucht, würde ich ihm unabhängig seiner Weltanschauung selbstverständlich helfen.»

Das gilt in der Schweiz

Was der Hausarzt gemacht ist, mag undemokratisch sein, rechtmässig war es. In der Standesordnung der Schweizer Ärztevereinigung FMH heisst es zwar, dass Ärzte alle ihre Patienten mit gleicher Sorgfalt zu betreuen hätten.
«Weder die soziale Stellung, die religiöse oder politische Gesinnung, die Rassenzugehörigkeit noch die wirtschaftliche Lage der Patienten» dürfe dabei eine Rolle spielen.

Kündigung erlaubt

Doch dabei geht es nur um die Art der Behandlung. Weil die Arzt-Patienten-Beziehung einen privatrechtlichen Vertrag darstellt, gilt auch der Grundsatz der Vertragsfreiheit: Kein Arzt und keine Ärztin ist verpflichtet, jeden Patienten anzunehmen – ausser es bestünde ein Notfall.
Es ist auch erlaubt, dass Ärztinnen und Ärzte einen Auftrag, den sie zuerst angenommen haben, wieder kündigen, etwa dann, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist.
  • praxis
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