Lebenslanges Berufsverbot für Arzt

Das Bezirksgericht Zürich verurteilt einen Hausarzt wegen Schändung. Seine Tätigkeit als Arzt wird er wohl nie mehr ausüben können.

, 26. November 2020 um 07:10
image
  • praxis
  • ärzte
  • gericht
Im Herbst 2019 untersuchte ein Arzt in einer Gemeinschaftspraxis im Kanton Zürich eine damals 18-jährige Patientin. Sie hatte sich über Erkältungssymptome beklagt und verlangte ein Arztzeugnis. 
Der Mediziner hörte die Lunge mit dem Stethoskop ab. Laut Anklageschrift führte er danach einen Finger ohne Handschuhe anal sowie auch vaginal ein und tastete die Patientin ab. Dabei berührte er die junge Frau auch im Schambereich. 

«Sexuell motivierte Untersuchung»

Das Bezirksgericht Zürich verurteilt den Arzt nun wegen Schändung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Dies berichtet die NZZ. Das Opfer, das Anzeige erstattete, erhält eine Genugtuung von 1 500 Franken. 
Der sexuelle Übergriff ist laut Gericht glaubhaft belegt. Der Beschuldigte sei am Anfang zu seinen Verfehlungen gestanden. Sein Anwalt bestreitet aber, dass es sich um eine sexuell motivierte Untersuchung gehandelt habe.  

Urteil noch nicht rechtskräftig

Viel schwerer ins Gewicht fällt das ihm auferlegte lebenslange Berufsverbot, obwohl die Staatsanwaltschaft fünf Jahre forderte. Seit einer Revision sieht das Gesetz für eine Schändung im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt aber zwingend die «Höchststrafe» vor.
Der aus Deutschland stammende Arzt kann das noch nicht rechtskräftige Urteil beim Obergericht und später beim Bundesgericht anfechten. Seine Frau weiss noch nichts von dem Verfahren, über das mehrere Medien berichtet haben.

Durfte keine Frauen mehr behandeln

Der Mediziner ist derzeit in einer anderen Praxis tätig. Sein früherer Arbeitgeber kündigte ihm nach dem Vorfall und stellte ihn frei. Seit dem Übergriff durfte der Arzt auf Anordnung der Gesundheitsdirektion keine Patientinnen mehr behandeln.  
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Arzt-Rechnung an Patienten statt an Kasse: Das empfiehlt die FMH

Immer mehr Krankenkassen wollen Arzt-Rechnungen direkt begleichen. Die FMH hingegen empfiehlt: Die Rechnung soll zuerst an die Patienten gehen.

image

Arzt wies Patienten ab – wegen seiner Parteizugehörigkeit

Dieser Fall versetzte Deutschland in Aufruhr: Ein Hausarzt wollte einen Patienten nicht mehr – weil er bei der AfD-Partei ist.

image

Migros: 1,3 Milliarden Umsatz im Gesundheitswesen

Der Detailhandels-Konzern baut sein Healthcare-Netzwerk auch nach dem Abgang von Fabrice Zumbrunnen aus.

image

Ex-KSW-Chefarzt lanciert interventionell-radiologische Tagesklinik

Christoph Binkert verbündet sich mit dem Medizinisch-Radiologischen Institut MRI in Zürich.

image

In der Schweiz sind 1100 Ärzte mehr tätig

Die Arztzahlen in der Schweiz haben ein neues Rekord-Niveau erreicht: Es gibt nun 41'100 Berufstätige.

image

Der Erfinder des Ledermann-Implantats ist tot

Er war ein bekannter Implantologe, später auch Hotelier und Schriftsteller. Nun ist Philippe Daniel Ledermann 80-jährig gestorben.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.