Viele Spitäler haben bereits einen Gesamtarbeitsvertrag – kurz: GAV. Ab Juli gibt es auch am Luzerner Kantonsspital LUKS und in der Luzerner Psychiatrie LUPS einen solchen Vertrag. Der Hauptvorteil: Mit dem GAV gelten für alle Angestellten die gleichen Bedingungen.
GAV wegen Spitalgesetz
Das neue Luzerner Spitalgesetz legt fest, dass das LUKS und die LUPS nach ihrer Umwandlung in zwei gemeinnützige Aktiengesellschaften auch einen GAV erhalten.
Diesem Vertrag haben nun die Angestellten in Luzern, Sursee, Wolhusen und Montana mehrheitlich zugestimmt: Für den GAV waren 90 Prozent der LUKS-Angestellten und 78 Prozent der LUPS-Angestellten. Die Stimmbeteiligung betrug beim LUKS 53 und bei der LUPS 42 Prozent.
Separates Reglement fürs höhere Kader
Bis der GAV nächsten Sommer in Kraft tritt, gilt für das LUKS die derzeitige Übergangsregelung, für die LUPS das kantonale Personalrecht. Höhere Führungs- und Fachkaderangestellte sind nicht dem GAV unterstellt. Sie haben ein separates Kaderreglement.
Der Luzerner GAV ändert nichts an den derzeitigen Anstellungsbedingungen. Arbeitszeiten, Löhne und Ferien bleiben gleich. Neu ist aber, dass die Personalverbände und Gewerkschaften künftig jährliche Lohnverhandlungen mit dem Spital und der Psychiatrie führen
Verwaltungsräte entscheiden über Löhne
Allerdings beschliessen weiterhin die Verwaltungsräte des LUKS und der LUPS die Löhne. Weitere Änderungen des GAV sind nur im gegenseitigen Einvernehmen der Angestellten und Arbeitgeber möglich.
Den grössten GAV - er gilt für 18 000 Angestellte - haben die Spitäler des Kantons Bern. Derzeit wird ausserdem diskutiert, ob die fünf Ostschweizer Kantone, die im Spitalwesen neu zusammenarbeiten, ebenfalls einen gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrag, einen Ostschweizer Spital-GAV, erhalten sollen.