Das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie (lups) sollen in Aktiengesellschaften verwandelt werden. Sie würden dabei aber im vollen Besitz des Kantons bleiben.
Dies will die Luzerner Regierung. Durch die neue Rechtsform sollen die beiden Unternehmen enger mit anderen Anbietern zusammenarbeiten können; ferner erhofft sich der Regierungsrat eine transparentere und flexiblere Organisation. Derzeit sind LUKS wie lups öffentlich-rechtliche Anstalten.
Im Hintergrund steht auch, dass die Regierungen von Luzern, Ob- und Nidwalden ihre Spitäler und Kliniken immer enger zusammenarbeiten lassen. Es bestehen enge Kooperationen von LUKS und lups beziehungsweise den Kantonsspitälern von Nidwalden und Obwalden. Der grösste Schritt ist dabei die geplante Fusion von Luzerner und Nidwaldner Kantonsspital.
AG Ja, Privatisierung Nein
Die Idee, öffentliche Spitäler in AGs umzuwandeln, stösst allerdings regelmässig auf Widerstand. In Zürich lehnte es die Bevölkerung letztes Jahr ab, das Kantonsspital Winterthur zur AG zu machen; in Basel haben die Sozialdemokraten angekündigt, die geplante Fusion von USB und KSBB zu bekämpfen, falls die neue Spitalgruppe in eine AG überführt würde.
In der Zentralschweiz hat eine
«Luzerner Allianz für Lebensqualität» eine Initiative eingereicht, die unter anderem die Weiterführung der kantonalen Spitalunternehmen in der Rechtsform der öffentlichen-rechtlichen Anstalt verlangt; sie kommt im Juni zur Abstimmung.
Die Luzerner Kantonsregierung betont nun deshalb, dass ein Aktienverkauf per Gesetz unterbunden werden soll – die Rechtsformänderung soll also nicht als erster Schritt hin zu einer Privatisierung verstanden werden.
Vielmehr soll es dem LUKS einfach ermöglicht werden, die einzelnen Unternehmensbereiche und Beteiligungen in einer Holding-Struktur sauber zu organisieren.