Weil es nach einer Prostatakrebs-Operation zu Komplikationen gekommen war, muss das Kantonsspital Aarau
(KSA) einem heute 69-jährigen Mann Genugtuung von 7’000 Franken und eine Schadenersatzsumme von 11’000 Franken bezahlen. Dies hat das Aargauer Handelsgericht entschieden, wie
aus einem Bericht in der «Aargauer Zeitung» hervorgeht.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das KSA den einschlägigen Empfehlungen zum Einsatz von Klistieren nach Operationen nicht nachgekommen sei, weshalb eine Verletzung der Sorgfaltspflicht gegeben sei.
Gutachter USZ: Sehr hohe Wahrscheinlichkeit
Vier Tage nach dem Eingriff im Dezember 2011 wurde beim Patienten ein Klistier verabreicht, weil dieser über Verstopfung klagte. Dabei entstand ein sechs Millimeter grosses Loch in der Darmwand.
Das Gericht holte ein Fachgutachten bei einem Spezialisten des Universitätsspitals Zürich (USZ) ein. Dieser sagte, das Loch sei mit 80-prozentiger Wahrscheinlichkeit durch die Kombination aus einer Operationsverletzung und der Anwendung des Klistiers entstanden.
Gericht bejaht Kunstfehler
«Bei einer nach objektivem Massstab aufmerksamen und gewissenhaften Behandlung» wären weder die Verletzung bei der Operation noch das Loch in der Darmwand durch den Einsatz des Klistiers entstanden, steht im Urteil. Das Gericht kam zum Schluss, dass tatsächlich ein Kunstfehler vorliegt.
Anders sieht das der Rechtsvertreter des KSA. Ihm zufolge liegt «keine Verletzung einer anerkannten Regel der ärztlichen Kunst vor». Weder den Ärzten noch dem Pflegepersonal sei ein Vorwurf zu machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das KSA wird laut az das Urteil nicht anfechten.