Kaum Ausnahmen für Schwangere mit Arbeitsort Spital

Schwanger und ständig unter Kranken? Ärztinnen und Pflegefachfrauen fühlen sich derzeit unsicher und allein gelassen. Denn die meisten müssen weiterarbeiten.

, 2. September 2020 um 08:00
image
«Kein Problem, komm zur Arbeit»: Solche und ähnlichen Reaktionen erhielten in den letzten vier Wochen viele Pflegefachfrauen und Ärztinnen, die ihre Vorgesetzten darauf hinwiesen, dass sie schwanger sind.

Zuerst kein Risiko - dann die Kehrtwende

Vor knapp einem Monat stufte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen mit den Schweizer Gynäkologen schwangere Frauen als Personen ein, die von der Pandemie besonders gefährdet sind. Für Pflegefachfrauen und Ärztinnen war dies eine beängstigende Nachricht: Ihr Ansteckungsrisiko im Spital ist sowieso bereits hoch. Und nun gelten sie auch noch als Risikopersonen.
Viele fühlen sich derzeit von ihren Arbeitgebern im Stich gelassen. Dürfen sie zuhause bleiben? Muss sie der Arbeitgeber an einen anderen Arbeitsort versetzen? Müssen sie sich selber um ein Attest der Frauenärztin kümmern?

Arbeitgeber muss für sicheren Arbeitsplatz sorgen

«Die arbeitsrechtliche Situation ist völlig klar», sagt Pierre-André Wagner, Jurist des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), auf Anfrage von Medinside. «Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht gefährdet sind.»
Das können die Spitäler in den meisten Fällen auch. Denn ein Spital ist nicht grundsätzlich ein gefährlicher Arbeitsplatz für Schwangere. Seit kurzem hat das Nationale Zentrum für Infektionsprävention Swissnoso konkrete Empfehlungen für schwangere Mitarbeiterinnen in Spitälern herausgegeben:
  • Die aktuell empfohlenen Hygienemassnahmen schützen zuverlässig vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2.
  • Schwangere Mitarbeiterinnen können ihre reguläre Arbeit unter Einhaltung der Hygienemassnahmen fortführen.
  • Ausnahme: Schwangere sollen keine bestätigten COVID-Patienten betreuen und nicht in den COVID-Testzentren oder den COVID-Kohortenstationen eingesetzt werden.
  • Schwangere Mitarbeiterinnen sollten deshalb speziell darauf achten, auch in den Pausen und bei Treffen mit anderen Spitalmitarbeitenden die empfohlenen Hygienemassnahmen einzuhalten.

Möglichst rasch mit Vorgesetzten klären

Weder der SBK noch der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) haben bisher Kenntnis von Schwangeren, die Probleme damit hatten, in Spitälern als besonders gefährdete Personen anerkannt zu werden. «Betroffene mussten allerdings schon zuvor immer wieder für ihre Rechte kämpfen», sagt Marcel Marti, stellvertretender Geschäftsführer des VSAO gegenüber Medinside.
In der aktuellen Situation erwartet der Verband, dass die Vorgesetzten direkt auf schwangere Mitarbeiterinnen zugehen. Falls nicht, empfiehlt der Verband den Betroffenen, dass sie sich selber möglichst rasch an die vorgesetzte Person und den Arbeitsmediziner des Spitals wenden. Die Schweizer Spitäler haben mit dem SBK und dem VSAO ein gemeinsames Merkblatt erstellt. Eine Kurzfassung von Punkt 9 zum Schutz von schwangeren Mitarbeiterinnen ist im folgenden Kasten zu lesen.

Das haben die Schweizer Spitäler mit den Pflegefachfrauen und Ärztinnen vereinbart

Der Spitalverband Hplus hat sich mit den beiden Verbänden SBK und VSAO auf folgendes Vorgehen geeinigt:
Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen nicht in einem Arbeitsumfeld eingesetzt werden, in dem die Gefahr einer COVID-19-Ansteckung besteht. Das heisst konkret: Schwangere Pflegefachfrauen und Ärztinnen mit direktem Patientenkontakt sollten in einem Umfeld eingesetzt werden, wo das Expositionsrisiko minimal ist, zum Beispiel in der Beratung oder in der Schulung.
Schwangere Mitarbeiterinnen sind berechtigt, auf Kosten des Arbeitgebers ein Zeugnis ihrer behandelnden Ärztin vorzulegen, welches festhält, ob eine Beschäftigung am betreffenden Arbeitsplatz vorbehaltlos, nur unter bestimmten Voraussetzungen oder gar nicht möglich ist.
Schwangere Frauen, die aufgrund der gesetzlichen Schutzvorschriften an der Arbeit verhindert sind, haben Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes, soweit ihnen der Arbeitgeber keine gleichwertige Ersatzarbeit zuweisen kann.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Basel muss Dolmetschdienst im Gesundheitswesen aufbauen

Der Grosse Rat in Basel-Stadt fordert eine Finanzierung von Dolmetschdiensten im Gesundheitswesen – gegen den Widerstand bürgerlicher Parteien.

image

Gesundheitsdirektion zeigt Spital Wetzikon erneut die kalte Schulter

Das Spital Wetzikon ist mit seinem Antrag auf eine Kantonsgarantie erneut gescheitert. Bereits 2024 hatte die Gesundheitsdirektion eine Unterstützung abgelehnt. Nun liegt der Ball beim Gesamtregierungsrat.

image

US-Preisverhandlungen: Diese 15 Medikamente sind nun im Visier

Das Medicare-Programm überprüft erneut die Preise teurer Medikamente. Ziel ist, die Kosten für US-Patienten zu senken. Womit nebenbei auch der Schweizer Markt unter Druck kommen könnte.

image

Bundesrat will bei Spitalplanung nicht eingreifen

Der Bund enttäuscht Gesundheitspolitiker: Er will die Spitalplanung weiterhin den Kantonen überlassen. Obwohl es ganz offensichtlich «Optimierungspotenzial» gibt.

image

Kommission bremst Forderung zu tieferen Medikamentenpreisen

Die Forderung des Kantons Jura nach wirksamen Instrumenten gegen steigende Medikamentenpreise droht zu scheitern.

image

Prioswiss gegen neue Basler Spitallisten: «Falscher Ansatz»

Die Basler Regierungsräte Lukas Engelberger und Thomi Jourdan wollen nur noch «koordinierte» Spitallisten einführen. Krankenkassen und Spitäler warnen vor eingeschränkter Wahlfreiheit und steigenden Kosten.

Vom gleichen Autor

image

Medikamente: Diese fünf Irrtümer müssen alle kennen

Epinephrin statt Ephedrin? Solche Verwechslungen können tödliche Folgen haben. Gut zu wissen, wo die grössten Gefahren lauern.

image

«Das Inselspital ist noch lange nicht über den Berg»

Das Inselspital wartete mit guten Meldungen auf. Doch der Insel-Kritiker Heinz Locher gibt keine Entwarnung.

image

So entgehen Sie dem Hochstapler-Syndrom

Viele Ärztinnen und Ärzte überfordern sich – und glauben dann selber, dass sie über ihrem Können spielen. Das ist schlecht für die Psyche.