Vor über sieben Jahren hatte sich am Kantonsspital Baden (KSB) ein tragischer Vorfall ereignet: Ein 49-jähriger Mann erlitt
nach dem Besuch der Notfallpraxis einen Herzinfarkt an einer Bushaltestelle. Der Familienvater verstarb zwei Jahre später, die Angehörigen verlangten Schadenersatz vom Spital.
Das Obergericht bestätigt jetzt das Urteil der Vorinstanz, gegen das sich das Kantonsspital gewehrt hat. Das KSB muss wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht den Angehörigen 100'000 Franken bezahlen. Das Bezirksgericht Baden rügte insbesondere den «eindeutig ungenügenden» Arztbericht sowie Organisationsfehler.
Spital zieht Schlussstrich
Das KSB hat beschlossen das Urteil nun zu akzeptieren, wie es in einer Mitteilung am Montag festhält. Das Spital räumt ein, dass beim tragischen Vorfall im Februar 2014 nicht alle Handlungen in der Notfallpraxis «den im Spital gängigen Standards» entsprachen. In den letzten Jahren wurden die Abläufe und Prozesse in der Notfallpraxis jedoch angepasst und optimiert, wie das Kantonsspital Baden versichert. Zudem konnte die Zahl der Haftpflichtfälle kontinuierlich gesenkt werden.