Kantonsspital-Mitarbeiterin blitzt vor Bundesgericht ab

Das Luzerner Kantonsspital (Luks) hat der Assistentin eines Departementsleiters zu Recht in der Probezeit gekündigt.

, 23. Juni 2020 um 05:46
image
  • spital
  • kantonsspital luzern
  • gericht
Ein aktueller Bundesgerichtsentscheid zeigt, mit welchen Rechtsstreitigkeiten sich auch Spitäler herumschlagen müssen. So wollte eine ehemalige Assistentin des Departementsleiters im Departement Pflege und Soziales am Kantonsspital Luzern (Luks) die Kündigung nicht akzeptieren. Das Spital kündigte ihr während der krankheitsbedingt verlängerten Probezeit. 
Die Frau mit Jahrgang 1984 wechselte am 1. Dezember 2017 als Assistentin des Departementsleiters im Departement Pflege und Soziales. Sie hatte zuvor seit Mai 2013 als Sachbearbeiterin in der HR-Abteilung und in der Abteilung Bildung, Beratung und Entwicklung des Spitals gearbeitet. 

Probezeitkündigungsfrist wurde verlängert

Zwei Monate nach dem Stellenantritt als Assistentin wurde sie krankgeschrieben und stand in psychologischer Behandlung. Das Luks teilte ihr vier Monate später die Absicht mit, das Anstellungsverhältnis aufzulösen. Der Grund: «mangelhafte Arbeitsleistung». Zuvor wurde ein Gespräch geführt; eine Stellungnahme der Mitarbeiterin blieb aus. Zwei Wochen später, im Juli 2018, löste das Kantonsspital das Arbeitsverhältnis dann auf. 
Gegen die Probezeitkündigung wehrte sie sich erfolglos vor dem Kantonsgericht. Sie zog den Entscheid bis vor das Bundesgericht, das den Entscheid der Vorinstanz nun aber bestätigt hat. Die beiden Parteien hätten beim Stellenwechsel «einvernehmlich» eine neue Probezeit vereinbart, steht im Urteil zu lesen. Und das Kantonsspital habe ihr «entgegenkommend» eine dreimonatige Lohnfortzahlung bis Ende Oktober 2018 gewährt. Das Arbeitsverhältnis wurde anstatt mit einer üblichen Frist von sieben Tagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufgelöst. 

Keine Sperrfrist durch Schwangerschaft

Auch die von ihr mitgeteilte Schwangerschaft vermochte die Kündigungsfrist nicht zu unterbrechen. Denn die auf drei Monate verlängerte Frist wandelte die Probezeitkündigung nicht wie von ihr angenommen in eine ordentliche Kündigung um, wie das höchste Gericht weiter festhält. Die durch Rechtsanwalt Markus Haas vertretene Mitarbeiterin wollte unter anderem eine Sperrfristwirkung durch die Schwangerschaft geltend machen. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde allerdings vollumfänglich abgewiesen. Die Gerichtskosten von 1'000 Franken muss sie tragen. 
  • 8C_812/2019 Urteil vom 19. Mai 2020  
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Spitäler 2025 und 2026: Bessere Margen – aber grosse Tarif-Fragezeichen

Die Finanzchefs der Schweizer Spitäler erwarten fürs Erste eine etwas bessere Rentabilität. Zugleich sorgt das neue Tarifsystem für Unsicherheit. Die Erwartungen reichen von Mehreinnahmen bis zu spürbaren Einbussen.

image

Die 10-Prozent-Illusion der Schweizer Spitäler

Eine Betriebsrendite von zehn Prozent galt lange als Überlebensregel für Akutspitäler. Womöglich ist dieser Richtwert inzwischen zu tief. Die Beratungsfirma PwC fordert mehr Effizienz – die Spitäler höhere Tarife.

image

Spitalhygiene: Geschlechtsneutrale WCs bergen ein Risiko

In schottischen Krankenhäusern wurden Damen-, Herren- und Unisex-Toiletten auf Keime geprüft. Heraus kamen drastische Unterschiede.

image

Eine Zusammenarbeit, vernetzt wie das Gefässsystem

Wie in den meisten anderen medizinischen Fachbereichen setzt das Spital Lachen auch in seinem Gefässzentrum auf eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit. Sie garantiert den Patientinnen und Patienten eine professionelle und ganzheitliche Diagnostik, Behandlung und Nachbehandlung.

image

Ressourceneffizienz bei Schweizer Spitälern

Interview von Unite mit Andrea Raida M.Sc., Projektleiterin Health Care Logistics am Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML, über Ergebnisse des Forschungsprojekts «Green Hospital»

image

Spital hilft seinem Arzt nach Verurteilung

Der Arzt, der verurteilt wurde, weil er eine Patientin nicht genug überwacht habe, zieht das Urteil weiter. Das Spital unterstützt ihn dabei.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.