Es ist der Entscheid eines langwierigen Rechtsstreits. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des KSA gegen den Entscheid des HSM-Beschlussorgans abgewiesen.
KSA ist nicht «versorgungsrelevant»
Das Argument einer angeblich «massiven Unterversorgung» liessen die Richter nicht gelten. Das Gericht sieht auch keine Hinweise auf eine willkürliche Behandlung des Spitals in Bezug auf die Mindestfallzahlen. Denn alle Bewerber mit ungenügenden Fallzahlen in den Jahren 2014 bis 2016 seien nicht berücksichtigt worden.
Zudem erreiche das Kantonsspital selbst bei der Berücksichtigung der Fallzahlen der Jahre 2017 und/oder 2018 im Durchschnitt über drei Jahre die Mindestfallzahl von 12 Eingriffen pro Jahr nicht. Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) führte das KSA im Schnitt 11 der jährlich 285 Eingriffe in der Schweiz durch und könne somit «als nicht versorgungsrelevant betrachtet werden», heisst es im Urteil, das nicht mehr angefochten werden kann.
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- Urteil C-1361/2019 Bundesverwaltungsgericht vom 9. März 2022