Kantönligeist nun auch bei Corona-Massnahmen

Jeder Kanton darf jetzt seine eigenen Corona-Massnahmen treffen. Nun wird es schwierig, den Überblick zu behalten.

, 5. August 2020 um 04:00
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«Jedem Kantönli sein Corönli»: Dieser schnippische Spruch passt zum neusten Entscheid der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren  (GDK). Er lautet: Jeder Kanton kann nun selber Massnahmen ergreifen, die ihm für die Eindämmung von Covid-19 geeignet erscheinen.
«Wir sind uns bewusst, dass es komplizierter wird, die Übersicht über die jeweils geltenden Regeln zu behalten», räumt GDK-Sprecher Tobias Bär gegenüber Medinside ein. «Doch das lässt sich leider nicht vermeiden.»

18 Kantone haben eigene Regeln aufgestellt

Zu wichtig ist es den kantonalen Gesundheitsdirektoren, dass sie selber je nach Situation in ihrem Kanton strengere Massnahmen als der Bund erlassen können. 18 Kantone tun das bereits. So gilt zum Beispiel in 17 Kantonen eine Ausweispflicht in Clubs.
Besonders die Westschweizer Kantone haben zum Teil lange Liste von Einschränkungen - allerdings nirgends dieselben. Im Jura und in der Waadt gibt es zum Beispiel eine Maskenpflicht in Läden - in der Waadt allerdings nur dann, wenn sich mehr als zehn Personen gleichzeitig dort befinden. Und in Neuenburg gibt es zwar keine Pflicht, jedoch eine Empfehlung, in Läden eine Maske zu tragen.

Nur acht kleinere Kantone haben keine Zusatzregeln

Wieder andere Regeln stellt Solothurn auf. Dort gibt es etliche Verbote oder Einschränkungen für Orte, wo sich mehr als 100 Personen befinden. Das Tessin wiederum verbietet Versammlungen von über 30 Personen.
Zurückhaltend sind nur die Inner- und Ostschweizer Kantone. Keine eigenen Corona-Massnahmen haben gerade einmal folgende acht Kantone: Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Thurgau, die beiden Appenzell-Kanton, sowie St. Gallen.

GDK hofft auf Koordination mit Nachbarkantonen

Diese seien auch weniger von der Pandemie betroffen, erklärt Tobias Bär. «Die Corona-Situation unterscheidet sich von Kanton zu Kanton teilweise stark», betont denn auch GDK-Präsident Lukas Engelberger. «Deshalb ergreifen nicht alle gleichzeitig dieselben Massnahmen.»
Die GDK empfiehlt den Kantonen allerdings, die geltenden Regeln mit ähnlich betroffenen Kantonen und insbesondere mit den Nachbarkantonen zu koordinieren.

Hier gibt es eine Übersicht darüber, was aktuell wo gilt

Immerhin versucht die GDK so gut wie möglich, den Überblick über die Spezialregeln der 26 Kanton zu behalten. Hier lässt sich unter dem Link «Übersichtsliste» eine aktuelle Tabelle der Massnahmen der einzelnen Kantone herunterladen.

Auch Bundesrat Berset ist froh über kantonale Massnahmen

«Tanzen Ihnen die Kantone auf der Nase herum?» wurde Bundesrat Alain Berset in einem Interview mit der «Berner Zeitung» gefragt. «Nein», antwortete er.Er ist sogar froh, dass nun die Kantone und nicht mehr der Bund neue Massnahmen verordnen können. Im März sei dem Bundesrat gar nichts anderes übrig geblieben, als flächendeckende Massnahmen zu treffen. Rückblickend könne man aber sagen: Für das Tessin, Zürich und Genf seien die Massnahmen sinnvoll gewesen. Schaffhausen zum Beispiel hätte es aber wohl auch ohne geschafft. «Glücklicherweise haben wir in der Zwischenzeit so viel gelernt, dass wir nun differenzierter vorgehen können.»
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