Im Kanton Bern stellen Spitäler dem Kanton Rechnungen für Operationen, für die sie gar keinen Leistungsauftrag haben. Dies geht aus dem am Montag publizierten
Versorgungsplanung 2016 der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) hervor.
Welche Spitäler betroffen sind, gibt der Kanton nicht bekannt. Man werde die Fälle jetzt eingehend prüfen – und die Spitäler zur Rückzahlung der bereits vergüteten Leistungen verpflichten. Die genaue Summe ist laut
einem Bericht in der «Berner Zeitung» noch unbekannt.
Verschärfte Kontrolle
Die vom Spitalamt analysierten Daten zeigen zudem: viele Spitäler halten bei manchen Operationen die vorgeschriebenen Mindestfallzahlen nicht ein.
Der Kanton will nun strenger durchgreifen: Die betroffenen Spitäler sollen voraussichtlich ab 2018 die entsprechenden Behandlungen nicht mehr erbringen dürfen.
Regulierend eingreifen will das Amt künftig auch dann, wenn sich Überkapazitäten abzeichnen.
Spitäler schweigen
Die Spitäler selbst halten sich bedeckt. Sowohl der Verband der öffentlichen Spitäler im Kanton Bern als auch jener der Privatspitäler wollen sich zuerst vertieft mit der neuen Versorgungsplanung auseinandersetzen, bevor sie dazu Stellung nehmen.
Versorgungsplanung 2016
Mit der
neuen Versorgungsplanung 2016 bis 2020 will die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) der Bevölkerung ein medizinisches Angebot bereitstellen, das «qualitativ gut, wirtschaftlich tragbar und gut zugänglich ist».
- Akutsomatik,
- Rehabilitation,
- Psychiatrie,
- Rettungswesen und die
- Ausbildung der nicht universitären Gesundheitsberufe.
Sie bildet die Grundlage für die Spitalliste. Damit definiert die GEF, welches Spital welche Leistungen zuhanden der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen darf. Die Liste bestimmt zudem, an welchen Kosten sich der Kanton mit 55 Prozent beteiligt.