Ab dem neuen Jahr können die Kosten für Hyperthermie-Behandlungen über die Krankenkassen als Pflichtleistung abgerechnet werden.
Neu kann etwa inoperabler Brustkrebs zusätzlich zur Standardtherapie mit Oberflächen-Hyperthermie behandelt werden; bei Blasenkrebs kann Tiefen-Hyperthermie zum Einsatz kommen. Ebenso können Patienten mit einem Tumorwachstum (Rezidiv) in einer bereits vorbestrahlten Region dank einer Kombination mit Hyperthermie nochmals schonend bestrahlt werden.
Alle Behandlungen werden in der Schweiz vorgängig vom «Swiss Hyperthermia Network», einer Tumorkonferenz mit 15 assoziierten Kliniken, beurteilt; es steht unter der Leitung des Kantonsspitals Aarau. Stephan Bodis, Chefarzt Radio-Onkologiezentrum der Kantonsspitäler Aarau und Baden, sowie sein Team haben sich seit Jahren für diese Zulassung eingesetzt – so eine
Mitteilung aus dem KSA.
Bei einer Hyperthermie-Behandlung wird Wärme in die betroffenen Krebszellen geleitet. Dadurch wird lokales Fieber (41 bis 43 Grad) erzeugt. Die Behandlung wird einmal wöchentlich mit der täglichen Bestrahlung kombiniert und dauert circa 2 Stunden. Unter dieser Einwirkung reagieren die Tumorzellen mehrfach empfindlicher gegenüber einer Strahlen- und oder Chemotherapie.
Seit 3 Jahrzehnten in Aarau
Kombiniert mit den Standardverfahren kann die Hyperthermie bei diversen, insbesondere bei lokal fortgeschrittenen oder wiederkehrenden Tumoren zu einer verbesserten Therapieeffizienz führen. So kann oft ein funktioneller Organerhalt erreicht werden, was beispielsweise bei Krebsbefall der Blase oder dem Darm besonders wichtig ist.
Am
Kantonsspital Aarau setzt man die Hyperthermie seit über 30 Jahren bei ausgewählten Patienten zur Krebsbehandlung ein. «Wir haben uns ein grosses Know-how und ein internationales Netzwerk auf diesem Gebiet aufbauen können», sagt Stephan Bodis. In Zusammenarbeit mit dem «Swiss Hyperthermia Network» laufen zurzeit mehrere internationale Forschungsprojekte auf dem Gebiet der weiteren technischen Entwicklung und der Thermometrie.