Honoraraffäre am KSA geht erneut zur Staatsanwaltschaft

Am Kantonsspital Aarau (KSA) erfasste ein Chefarzt Leistungen, die er nicht selber erbracht hatte. Nun ersucht der Regierungsrat die Staatsanwaltschaft, eine Strafuntersuchung einzuleiten.

, 8. November 2018 um 07:57
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  • spital
Der Chefarzt Angiologie am Kantonsspital Aarau (KSA) sorgte Ende August schweizweit für Schlagzeilen: Er erfasste Leistungen von anderen Ärzten oder während seiner Abwesenheit auf sich. «Die Häufigkeit der festgestellten Abweichungen deutet auf einen systematischen Vorgang hin», lautete das Fazit der Wirtschaftsprüfer.
Während den Untersuchungen um die falschen Abrechnungen stand auch die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den Kaderarzt im Raum. Damals kam die Staatsanwaltschaft aber zum Schluss, dass kein rechtsgenügender Nachweis eines strafrechtlich relevanten Verhaltens erbracht werden könne.

Regierung hat Meldung erstattet

Die Aargauer Regierung hat in der Zwischenzeit beim KSA-Verwaltungsrat «umfassende Auskunft und vollständige Akteneinsicht zu den Unregelmässigkeiten bei Honorar- und Leistungsabrechnungen» verlangt. Diese zusätzlichen Unterlagen hat der Regierungsrat inzwischen gesichtet und ausgewertet, wie Sprecher Peter Buri der «Aargauer Zeitung» sagt.
Die Akten enthielten nun offenbar Hinweise auf ein möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten des Chefarztes. «Aufgrund der Auswertung ersucht der Regierungsrat die Staatsanwaltschaft, die Einleitung eines Strafverfahrens zu prüfen», sagt Buri der Zeitung weiter. Die Regierung habe bei der Staatsanwaltschaft eine Meldung erstattet und ihr die zusätzlichen Akten übergeben. 

KSA reagiert überrascht 

Es bleibt offen, ob nur der Chefarzt oder allenfalls auch KSA-Verantwortliche belangt werden könnten – wegen mangelhafter Kontrolle. Der Regierungsrat könne sich erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft mit dieser Frage befassen. «Den Aspekt, welche Straftatbestände allenfalls infrage kommen, hat die Staatsanwaltschaft zu prüfen und zu entscheiden», erklärt der Aargauer Regierungssprecher.
Das KSA liess gegenüber der AZ verlauten, dass das Spital keine Kenntnis von einem Antrag des Regierungsrates für eine Strafuntersuchung habe. Bei den Akten zum Fall des Chefarztes, die vom Regierungsrat geprüft wurden, handle es sich nicht um neue oder zusätzliche Unterlagen. «Das Kantonsspital Aarau hat in dieser Angelegenheit bereits eingehend kommuniziert, wir sehen keinen Grund, uns weiter dazu zu äussern», wird ein Sprecher in der Zeitung zitiert.

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