Ende Januar legte das Finanzinspektorat im Rahmen seiner ordentlichen Prüfungen des Freiburger Spitals dem Staatsrat einen Bericht zu den Kostenberechnungsmethoden für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) und die übrigen Leistungen des Hôpital Fribourgeois (HFR) vor.
Nun soll diese Analyse vertieft werden, wie
die Freiburger Staatskanzlei meldet. Der Staatsrat wolle sich damit der «Qualität der Finanzprozesse und der Korrektheit von fraglichen Beträge versichern, bevor weitere Diskussionen stattfinden.»
Die Analyse und der entsprechende Bericht sollen dem Staatsrat eine solide Arbeitsgrundlage geben, damit nachhaltige Lösungen für die Finanzierung des HFR gefunden werden können. Die Prüfung erfolge im Einvernehmen mit der Delegation des Verwaltungsrats des Freiburger Spitals.
Die Analyse umfasst:
- Die Prüfung der Qualität der Kosten-Leistungsrechnung und die Zweckmässigkeit der IT-Systeme.
- Es wird der Frage nachgehen, ob die Kosten-Leistungsrechnung das geeignete Instrument für die GWL und die übrigen Leistungen ist, die Gemeinkosten untersuchen sowie klären, inwieweit die Empfehlungen aus seinem ersten Bericht umgesetzt wurden.
- Ebenfalls auf dem Programm stehen Budgetplanung, Finanzcontrolling und Investitionen sowie die Identifizierung von Verbesserungspotenzial.
- Weiter wird eine Vergleichsanalyse der Praxis bei der Funktionseinreihung der Arbeitsstellen und der Gehaltsfestlegung beim HFR und der Zentralverwaltung des Kantons durchgeführt.