Zwischen Mitte März und Ende April verpflichtete der Bundesrat Spitäler und Kliniken auf nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe zu verzichten. Aufgrund dieses Behandlungsverbots verzeichneten die meisten Häuser erhebliche Ertragsausfälle, die nicht mit Erträgen aus der Behandlung von Covid-19-Patientinnen und Patienten kompensiert werden konnten.
Da sich aus heutiger Sicht weder der Bund noch die Krankenversicherer an den Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken beteiligen, unterstützt der Kanton St. Gallen Spitäler und Kliniken. Die Entschädigungen belaufen sich auf rund 42,3 Millionen Franken,
wie die Regierung entschieden hat.Keine Entschädigungen der Zusatzversicherungen
Die vorgesehene Unterstützung will die Regierung aus dem besonderen Eigenkapital finanzieren. Sollten der Bund oder Dritte zu einem späteren Zeitpunkt doch noch Beiträge leisten, würden diese mit den vom Kanton geleisteten Entschädigungen verrechnet, heisst es.
Nicht Gegenstand der Vorlage seien Ertragsausfälle, die nach der Aufhebung des Behandlungsverbots entstanden seien. Ertragsausfälle im Zusatzversicherungsbereich würden ebenfalls nicht entschädigt.