Basel-Stadt hat am Mittwoch das elektronische Patientendossiers (EPD) offiziell eingeführt. Er ist damit der erste Deutschschweizer Kanton, der über ein EPD verfügt. In der Romandie arbeiten die Kantone Genf und Waadt bereits mit EPD; dieses jedoch mit einem andere System. Das in Basel nach vorgängigem Pilotversuch eingeführte System heisst «myEPD». Die Patientinnen und Patienten können die Zugriffsrechte selber bestimmen.
Wie der baselstädtischen Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger gegenüber der Agentur Keystone-SDA sagt, sprechen Effizienz und Wirtschaftlichkeit für die Einführung des elektronischen Patientendossiers. Mit digital abgelegten Daten würden zudem Behandlungen besser und sicherer.
Fortan wird das System an manchen Kliniken des Universitätsspitals Basel eingesetzt. Ende des kommenden Jahres soll der Einsatz auf das ganze Spital ausgedehnt werden. Anschliessend sollen weitere Gesundheitseinrichtungen folgen - dies auch in den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn. Spitäler müssen sich spätestens 2020 am EPD beteiligen, so sieht es das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier vor. Für Alters- und Pflegeheime sowie Geburtshäuser gilt die Pflicht ab dem Jahr 2022.
Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, ob sie ein elektronisches Patientendossiers eröffnen wollen. Gemäss Bundesgesetz können öffentlich-rechtliche und kantonaler Einrichtungen auf diese zugreifen und Daten bearbeiten. Krankenkassen, Arbeitgeber haben keinen Zugriff.