Efas-Reform: Und das Feilschen geht weiter

Die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen nimmt weiter an Fahrt auf. Doch sie bedarf laut ständerätlicher Gesundheitskommission weiterer Abklärungen.

, 13. Februar 2020 um 09:40
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Die Efas-Partner möchten eine «zeitnahe Umsetzung» der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungen – kurz Efas. Die von Ruth Humbel eingereichte parlamentarische Initiative treibt die Gesundheitspolitiker seit zehn Jahren um. Nach der deutlichen Zustimmung des Nationalrates im vergangenen Jahr ist nun auch die ständerätliche Gesundheitskommission auf die Vorlage eingetreten, mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die Gesundheitskommission erteilte der Verwaltung aber den Auftrag, «umfassende Abklärungen zu treffen», um im Hinblick auf ihre Beratungen im kommenden Oktober über fundierte Grundlagen zu verfügen. Insbesondere wolle die Kommission Fragen klären lassen: etwa rund um die genaue Ausgestaltung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen, die Finanzflüsse, den Einbezug der Pflegefinanzierung, die Auswirkungen auf die Versicherten und die Steuerungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen.

Zankapfel Pflege-Finanzierung

Damit kommt die ständerätliche Gesundheitskommission den Kantonen einen Schritt entgegen. Denn diese fühlen sich benachteiligt: Ihnen zufolge steigen die Kosten für die Kantone ohne Einbezug von Pflegeleistungen stärker als für die Krankenversicherer. Sie wollen die KVG-pflichtigen Leistungen von Spitex und Pflegeheimen in die Vorlage integrieren. Auch der Bundesrat hat den Kantonen diesbezüglich bereits den Rücken gestärkt: Anpassungen im Sinne der Kantone seien noch notwendig. Einem Einbezug der Pflegeleistungen zuhause und im Pflegeheim in eine einheitliche Finanzierung steht die Landesregierung positiv gegenüber. 
Mit der jüngsten Ankündigung nehme die SGK die Bedenken der Kantone ernst, teilt die Gesundheitsdirektoren-Konferenz (GDK) mit. Es brauche «wesentliche Korrekturen, damit die Kantone dem Reformprojekt zustimmen können». Auch die vom Nationalrat hergestellte Verknüpfung mit der Vorlage für eine Zulassungsbeschränkung für Ärzte ist für die Kantone «nicht hinnehmbar». Sie hätte laut GDK eine unnötige Verzögerung der Zulassungssteuerung zur Folge. Die Kantone knüpfen ihre Zustimmung zu Efas zudem an weitere Bedingungen: etwa an ein Mitspracherecht bei den ambulanten Tarifstrukturen.

Weitere Verzögerungen möglich

Die Efas-Allianz, unter anderem Curafutura und Santésuisse, FMH und FMCH, Interpharma und Pharmasuisse oder die Stiftung SPO Patientenschutz, wertet das Eintreten auf die Vorlage als «wichtige Etappenziel» und als «positives Signal dafür, dass die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen realisiert werden könnte». Doch in trockenen Tüchern ist noch nichts. Die Vorlage könnte auch noch an politischen Blockaden scheitern. Denn als letztes Mittel bestehe die Möglichkeit eines Kantonsreferendums, fügen die Kantone erneut hinzu. 
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