Schätzungsweise 200'000 Menschen sind im Spital auf professionelle Dolmetscher angewiesen. Kliniken geben für die Dolmetscher-Dienstleistungen jährlich schnell einmal 200'000 Franken aus – Tendenz steigend. Für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist klar, wer diese Kosten zu tragen hat: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP).
Das BAG ist der Ansicht: Professionelles Dolmetschen könne als Teil der medizinischen Leistung betrachtet werden. Und zwar dann, wenn die Übersetzung für eine medizinische Untersuchung sowie den therapeutischen Erfolg unabdingbar sei. Das Amt hat
hier ein entsprechendes Informationsblatt veröffentlicht.
Unterschiedliche Handhabung
Im stationären Bereich der Spitäler sollen die Übersetzungsdienste also in die Berechnung der Fallpauschalen einfliessen. Im ambulanten Bereich gelten andere Regelungen. Dort sieht die geltende Tarifstruktur keine entsprechende Tarifposition vor.
Die Spitäler gehen unterschiedlich mit den Kosten um; meist tragen sie diese selbst, teilweise beteiligen sich die Kantone. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) fordert schon lange die einheitliche Regelung: Abrechnung via Krankenkasse.
«Prämienzahler schützen»
Santésuisse-Sprecher Matthias Müller ist nicht einverstanden damit, dass die Übersetzungs-Dienstleitungen als Teil der medizinischen Leistung angesehen werden: «Da müssen wir die Prämienzahler schützen und darauf achten, dass der Leistungskatalog nicht beliebig um nicht-medizinische Leistungen erweitert wird», sagt er gegenüber SRF.
Für das BAG ist es an den Tarifpartnern, diese Empfehlung umzusetzen. Doch Müller kritisiert, dass es eine gesetzliche Grundlage oder eine Verordnung brauche, «damit es sich um einen bewussten Entscheid handelt und nicht um eine reine Empfehlung.»