Doch keine Impfung in Apotheken?

Wegen einer Beschwerde werden derzeit im Kanton Zürich keine Bewilligungen erteilt.

, 7. Juli 2015 um 08:40
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  • politik
Eigentlich dürften die Zürcher Apotheker ab September gewisse Impfungen ohne ärztliche Verschreibung vornehmen. Nun ist gegen die geplante Änderung der kantonalzürcher Medizinalverordnung eine Beschwerde ans Verwaltungsgericht eingegangen. Die neue Regelung wird darum bis auf weiteres nicht rechtskräftig, und der Zeitpunkt der Inkraftsetzung ist unklar. Dies teilt die Zürcher Gesundheitsdirektion mit. Momentan würden keine Bewilligungen zur Durchführung von Impfungen ausgestellt. 

Absender aus St. Gallen?

Gemäss Recherchen des «Tages-Anzeigers» (nur Printausgabe) stammt die Beschwerde von einem Absender aus dem Kanton St. Gallen. Die Zeitung vermutet Impfgegner hinter der Einsprache. Nun muss abgeklärt werden, ob ausserkantonale Kreise zu einer Einsprache gegen eine Änderung der Zürcher Verordnung überhaupt berechtigt sind. 

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