Der Bund hat mit dem Unternehmen Pfizer AG einen Vertrag für die Beschaffung von 12'000 Packungen
Paxlovid abgeschlossen. Es handelt sich dabei um ein Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19 bei Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf.
Die ersten Behandlungen werden gemäss
Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereits im Mai 2022 für gewisse Risikopatientinnen und -patienten in bestimmten, zur Abgabe berechtigten kantonalen Zentren möglich sein.
In einer zweiten Phase wird das rezeptpflichtige Arzneimittel auch über Hausärzte und Apotheken erhältlich sein. Die Kosten für die ambulante Anwendung werden vom Bund übernommen.
Medikament noch nicht zugelassen
Paxlovid besteht aus zwei Präparaten mit den Wirkstoffen Nirmatrelvir und Ritonavir, die als Tabletten eingenommen werden. Das Kombinationspräparat Paxlovid muss möglichst rasch nach der Feststellung einer Covid-19 Infektion angewendet werden.
Dieses Arzneimittel ist derzeit nicht zugelassen. Laut BAG kann es gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3, bereits während des laufenden Zulassungsverfahrens zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten angewendet werden. Das Zulassungsgesuch ist bei Swissmedic in Begutachtung.
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