Morgen Donnerstag lanciert die Schweiz ihre Corona-App. Doch soll man sie herunterladen oder soll man nicht? Wichtig ist, zu wissen, was die Nutzung der App für Konsequenzen hat. Medinside hat die wichtigsten Fakten zusammengestellt:
Die Swiss-Covid-App funktioniert nur, wenn die Bluetooth-Funktion eingeschaltet ist. Im Flugmodus läuft sie nicht.
- Wichtig zu wissen: Für das Erfassen der Kontakte braucht es keine Internetverbindung, Warnmeldungen können aber erst empfangen werden, wenn das Telefon mit dem Internet verbunden ist. Und: Die Bluetooth-Funktion leert den Akku schneller.
Die App zeichnet sämtliche Kontakte mit anderen Mobiltelefonen auf, die sich näher als 1,5 Meter und insgesamt über einen Tag länger als 15 Minuten befunden haben.
- Wichtig zu wissen: Das Bluetooth-Signal kann Distanzen nicht so genau messen, es kann also zu falschen Distanzmessungen kommen. Und: Aufgezeichnet wird der Kontakt zum Telefon – und nicht zum Menschen. Es können also falsche Kontakte entstehen, weil zum Beispiel ein Mobiltelefon in der Nähe liegt.
Wird ein App-Nutzer positiv auf Corona getestet, erhält diese Person einen so genannten Covidcode. Mit diesem Code aktiviert sie die Benachrichtigungsfunktion der App und warnt damit alle anderen App-Nutzer, mit der sie bis zwei Tage vor Ausbruch der Krankheitssymptome in engem Kontakt stand.
- Wichtig zu wissen: Ein positiv getesteter Nutzer kann den Covidcode aktivieren, muss aber nicht.
Die Personen, die von der App gewarnt werden, wissen nicht, von wem die Warnung kommt und wer sie möglicherweise angesteckt hat.
- Wichtig zu wissen: Es lässt sich auch nachträglich nicht herausfinden, woher die Warnung kam, weil diese Daten nirgends gespeichert sind.
Wer gewarnt wird, kann die in der Warnung genannte Infoline anrufen und die weiteren Schritte abklären.
- Wichtig zu wissen: Wer gewarnt wird, ist zu nichts verpflichtet, auch nicht zum Anruf auf die Infoline.
Wer via App die Meldung erhält, dass er engen Kontakt zu einer infizierten Person hat, kann sich kostenlos testen lassen.
- Wichtig zu wissen: Sind die Behörden informiert über einen engen Kontakt, kann der Kantonsarzt zehn Tage Quarantäne anordnen – auch ohne Krankheitssymptome. Hat eine gewarnte Person bereits Symptome muss sie zwingend und sofort in Isolation.
Wer wegen einer angeordneten Quarantäne oder Isolation nicht arbeiten kann, erhält einen Corona-Erwerbsersatz.
- Wichtig zu wissen: Die Entschädigung kommt nicht automatisch. Betroffene müssen sich bei ihrer AHV-Ausgleichskasse melden. Bezahlt werden 80 Prozent des Lohns, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Die App lässt sich künftig vermutlich auch in den Ferien im Ausland nutzen. Jedenfalls sieht das die EU so vor.
- Wichtig zu wissen: Frankreich hat eine andere App. Sie speichert die Daten zentral und ist mit den Corona-Apps der anderen EU-Staaten nicht kompatibel.
Grundsätzlich gilt: Die Nutzung der App ist freiwillig und schützt die Nutzer nicht vor einer Ansteckung. Der persönliche Nutzen ist gering. Hingegen dient es der Allgemeinheit, wenn möglichst viele Personen mitmachen. Dann können Ansteckungsketten schneller gestoppt und strengere obligatorische Massnahmen verhindert werden.