Es ist einfach ein zufälliger Ausschnitt – aber gut möglich, dass er einen Einblick verschafft in die Datensicherheit in den Schweizer Spitälern: Im Baselbiet nahm der Datenschützer für einmal ein Klinikinformationssystem besonders unter die Lupe. Denn Klinikinformationssysteme bieten «besondere Herausforderungen für den Datenschutz»: So erklärte die Datenschutzstelle, weshalb sie sich letztes Jahr auf das System des Kantonsspitals Baselland konzentrierte.
Die datenschutzrechtliche Kontrolle am Standort Liestal wurde Ende 2015 und anfangs 2016 durchgeführt. Dabei stiessen die Datenschützer auf 12 Feststellungen zu «dringlich zu behebenden Mängeln» und 13 Schwachstellen, die ein «mittleres Risiko» bergen.
Wie dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht zu entnehmen ist, es fanden sich Probleme in den Feldern:
Risikomanagement,
Lösch- und Archivierungskonzepte,
Berechtigungs- und Zugriffskonzepte,
Nachvollziehbarkeit der Datenzugriffe.
Ausserdem wurden da und dort organisatorische Regelungen als angemessene Schutzmassnah- men betrachtet, obschon es inzwischen bessere technische Schutzmassnahmen gibt.
Im Grundsatz sprach die Datenschutzstelle dem KSBL-System jedoch viel Vertrauen aus: Man sei auf keine Sachverhalte gestossen, wonach «dass die Rechtmässigkeit und die Zweckbindung der Datenbearbeitung im Klinikinformationssystem (KIS) nicht gegeben wären».
Allerdings sei aufgefallen, dass das Bewusstsein für die rechtzeitige Klärung von Datenschutzfragen in Projekten «grundsätzlich nur beim Datenschutzbeauftragten des Kantonsspitals vorhanden war».