Die aktuellen Löhne in der Gesundheitsbranche

Wie steht es mit Ihrem Lohn? Hier können Sie vergleichen: Das sind die gängigen Monatslöhne in den wichtigsten Berufen des Schweizer Gesundheitswesens.

, 26. Mai 2021 um 05:01
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Das sind wichtige Anhaltspunkte für Ihre nächste Lohnverhandlung: Die derzeit üblichen Löhne, welche in den Berufen der Gesundheitsbranche bezahlt werden.
Vergleicht man die untenstehenden Löhne mit jenen des Vorjahres, zeigt sich: Bisher hat die Corona-Pandemie noch nicht zu einem spürbaren Lohnanstieg in den Gesundheitsberufen geführt.
  • Medizinische Praxisassistentin (MPA): 4'200 Franken (1. Berufsjahr) bis 5'100 Franken (ab 10. Berufsjahr). (Lohnempfehlung der Zürcher Ärztegesellschaft)
  • Medizinischer Masseur: 4'400 (Einsteiger) bis 5'200 Franken (ab 7. Berufsjahr) (Lohnempfehlung des Verbandes medizinischer Masseure)
  • Fachperson Gesundheit (FaGe): 4'389 Franken. Mit besonderen Aufgaben: 4'791 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Spitex-Pflegepersonal, Fachangestellte Gesundheit: 5'032 Franken. Mit besonderen Aufgaben: 5'301 Franken. (Besoldungsempfehlung des Spitex-Verbands Zürich)
  • Spitex-Betriebsleiterin: 6'297 Franken. Ab 50 Angestellten oder mit langjähriger Erfahrung: 8'077 Franken. (Besoldungsempfehlung Spitex-Verband Zürich)
  • Fachperson Operationstechnik oder Medizinisch-technische Radiologie: 5'600 Franken. Mit besonderen Aufgaben: 6'297 Franken, Leiter: 6'699 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Technischer Operationsassistent/Medizinisch-technischer Assistent: 5'301 Franken. Mit besonderen Aufgaben/Leitung: 5'600/6'297 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Pflegefachperson: 5'600 Franken. Mit FH, HF mit besonderen Aufgaben, HF mit Zusatzausbildung oder Stationsleitung: 6'297 Franken. FH mit besonderen Aufgaben, HF mit Zusatzausbildung und mehrjähriger Erfahrung: 6'698 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Abteilungsleiter/Bereichsleiter Pflege/Pflegeexperte HF oder MAS: 6'699 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Leiter Pflegedienst/Fachentwicklung Pflege: 8'077 bis 8'643 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Pflegewissenschafter: 7'556 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Krankenpflege mit Fähigkeitsausweis SRK: 5'032 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Pflegeassistent: 4'389 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Pflegehelfer: 3'955 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Langzeitpflege: 3'846 Franken (betrieblicher Mindestlohn im GAV für das Personal Bernischer Langzeitpflege-Institutionen. VPOD und SBK)
  • Ausbildner im Gesundheitswesen: 5'931 Franken. Ausbildungsleiter: 7'138 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Dolmetscher im Gesundheitsbereich: 89 Franken. (Normaltarif in der Stadt und im Kanton Zürich)
  • Hebamme/Geburtshelfer FH: 6'297 Franken. Mit mehrjähriger Erfahrung oder besonderen Aufgaben: 6'699 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Ergotherapeut: 6'297 Franken. Mit besonderen Aufgaben oder als Leiter: 6'699 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Assistent Chiropraktik: 4'500 Franken. (Lohnempfehlung Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft)
  • Physiotherapeut: 6'297 Franken. Mit besonderen Aufgaben: 6'699 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Ernährungsberater: 6'297 Franken. Mit besonderen Aufgaben: 6'699 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Psychologe: 6'297 Franken. Leitender Psychologe: 8'643 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Biomedizinischer Analytiker HF: 5'600 Franken. Mit besonderen Aufgaben: 6'297 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Medizinphysiker: 7'355 Franken (ohne Masterabschluss); 9'032 Franken (mit Masterabschluss und Erfahrung); 9'998 Franken (mit Masterabschluss und Fachanerkennung). (Lohnklassen des Personalgesetzes Kanton Zürich)
  • Rettungssanität: 6'500 Franken (26 bis 30 Altersjahre); 6'750 Franken (ab 41 Jahren); 8'000 Franken (Kader). (Median der gesamtschweizerischen Statistik)
  • Apotheker: 7'355 Franken (ab Studium), 8'604 Franken (15 Dienstjahre). (Lohnempfehlung in der Region Zürich)
  • Pharma-Assistentin: 4'000 Franken. Ab 6. Praxisjahr: 4'550 Franken; ab 12. Praxisjahr: 5'300 Franken; ab 18. Praxisjahr: 5'700 Franken. (Lohnempfehlungen des KV Zürich)
  • Pharma-Betriebsassistentin: 4'300 Franken (1. Praxisjahr); 4'500 Franken (ab 3. Praxisjahr); 4'850 Franken (ab 6. Praxisjahr). (Lohnempfehlungen des KV Zürich)
  • Drogist EFZ: 3'958 Franken bis 4'508 Franken. Drogist HF: 6'816 Franken bis 7'150 Franken. (GAV-Mindestlohn und gesamtschweizerische Lohnempfehlung)
  • Assistenzzahnarzt: 4'640 bis 6’765 Franken (1. Berufsjahr), 6'695 bis 11’385 Franken (ab 5. Berufsjahr). (Gesamtschweizerische Lohnempfehlungen)
  • Dentalhygienikerin: 4'940 bis 5'505 Franken (1. Berufsjahr); 6'295 bis 7'065 Franken (ab 10. Berufsjahr). (Gesamtschweizerische Lohnempfehlungen)
  • Assistenzarzt (1. Dienstjahr): 7'355 Franken, ab 2. Dienstjahr: 7'555 Franken, ab 3. Dienstjahr: 8'077 Franken. (GAV-Löhne Grossregion Zürich)
  • Arzt in der Bundesverwaltung: 9'299 Franken. (Gesamtschweizerische Vergleichswerte)
  • Oberarzt: 8'643 Franken (in öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz) bis 10'083 Franken. (GAV-Löhne Grossregion Zürich).
  • Spitalarzt: 8'077 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Leitender Arzt: 11'332 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Chefarzt: 13'030 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
  • Direktor des Universitätsspitals: 14'968 Franken. (In öffentlichen Spitälern im Kanton Zürich gemäss Lohnklasse im Personalgesetz)
Diese Daten zeigen Bruttolöhne ohne Einbezug von Zulagen oder Sondervergütungen – und zwar jeweils ausgedrückt als Monatslohn, Stand 1. Februar 2021. Die meisten Verträge sehen eine 13-fache Auszahlung vor. Quelle der Daten siehe unten.

Der Medianlohn: 5'133 für Junge, 6'935 Franken für Erfahrene

Durchschnittslöhne einer Branche sind meistens wenig aussagekräftig. Denn einzelne hohe Cheflöhne können den Durchschnittslohn in einer Branche stark anheben – auch wenn die Mehrheit der Angestellten tiefe Löhne bezieht.
Aussagekräftiger sind Medianlöhne. Sie besagen: Für die eine Hälfte der Lohnbezüger liegt der Lohn über, für die andere Hälfte unter diesem Wert. Der Schweizer Medianlohn über alle Branchen beträgt in der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik 6’538 Franken (Stand 2018).

Das sind die Medianlöhne im Gesundheitswesen

  • 20 bis 29 Jahre: 5'133 Franken
  • 30 bis 39 Jahre: 6'361 Franken
  • 40 bis 49 Jahre: 6'835 Franken
  • 50 bis 65 Jahre: 6'935 Franken

Tiefere Löhne in den Heimen

Ab 40 Jahren verdienen Angestellte im Gesundheitswesen also etwa mehr als den Schweizer Medianlohn. Dies gilt allerdings nur für Angestellte in Spitälern, Praxen oder bei der Spitex. Tiefer sind die Medianlöhne in Heimen: Dort betragen sie zwischen 4'625 bis 6'250 Franken.
Zum Vergleich: In der bestbezahlten Branche, bei den Bankangestellten, werden Medianlöhne von 7'699 bis 10'402 Franken bezahlt. Die tiefsten Medianlöhne gibt es bei Dienstleistern wie Coiffeuren, Wäschereien oder Kosmetikstudio. Dort erhalten die Angestellten Medianlöhne von 3'364 bis 4'545 Franken.

Branchenlöhne Gesundheitswesen nach Altersklassen

Ohne Kaderfunktion
  • 20 bis 29: 5'304 Franken
  • 30 bis 39: 6'189 Franken
  • 40 bis 49: 6'381 Franken
  • 50 bis 65: 6'568 Franken
Gruppenleiter
  • 20 bis 29: 5'150Franken
  • 30 bis 39: 6'285 Franken
  • 40 bis 49: 6’679 Franken
  • 50 bis 65: 6'826 Franken
Kader, Leiter Teilbereich
  • 20 bis 29: 5'299 Franken
  • 30 bis 39: 7'388 Franken
  • 40 bis 49: 8'331 Franken
  • 50 bis 65: 8'190 Franken
Oberes Kader, Mitglied der Geschäftsleitung
  • 20 bis 29: 5’964 Franken
  • 30 bis 39: 8’524 Franken
  • 40 bis 49: 10’449 Franken
  • 50 bis 65: 10’269 Franken

Zürich zahlt die höchsten, das Tessin die tiefsten Löhne

Die Lohnangaben oben gelten meist gesamtschweizerisch. Die Tabelle unten zeigt, wie hoch die Löhne im Gesundheitswesen in den einzelnen Landesregionen sind.
Auffällig ist, dass es zwar durchaus Lohnunterschiede gibt, diese aber im Vergleich mit anderen Branchen eher gering sind: In Zürich liegen die Löhne 6 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt, im Tessin 14 Prozent darunter.
Viel grösser sind die regionalen Lohnunterschiede etwa in der Pharmabranche: Die Basler Löhne liegen dort 13 Prozent über dem Schweizer Schnitt, die Tessiner 47 Prozent darunter.

Regionale Lohnunterschiede im Gesundheitswesen

Schweiz 100 %
  • Zürich 106.20 %
  • Nordwestschweiz 100.06 %
  • Ostschweiz 100.64 %
  • Zentralschweiz 101.03 %
  • Espace Mittelland 99.91 %
  • Region Genfersee 95.44 %
  • Tessin 86.09 %
Quelle: Lohnbuch Schweiz 2021. Die Mindestlöhne sowie orts- und berufsübliche Löhne werden jedes Jahr vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich in Zusammenarbeit mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden ermittelt.
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