Die Solothurner Spitäler (SoH) weigerten sich, die Chefarztlöhne gegenüber den AZ Medien offenzulegen. Die Zeitung verlangte daraufhin bei der kantonalen Beauftragten für Information die Herausgabe der Zahlen - dies gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip. Dieses sieht vor, das behördliche Daten öffentlich zugänglich sind. Die SoH hatten sich auf den Standpunkt gestellt, dass sie als Aktiengesellschaft nicht unter das Öffentlichkeitsprinzip fielen, wie die AZ Medien in
ihrer Montagsausgabe schreiben.
Nun liegt die Empfehlung der Informationsbeauftragten vor. Für diese ist die Spitalgruppe als Behörde zu betrachten. Dies, da der Kanton Mehrheitsaktionär sei. «Es besteht grundsätzlich ein Interesse der Öffentlichkeit, zu erfahren, für welche Funktionen die öffentliche Hand welche Löhne ausbezahlt», schreibt die Informationsbeauftragten laut den AZ Medien. Gerade bei den Kaderlöhnen im Gesundheitswesen bestehe ein «besonderes öffentliches Interesse an Transparenz». Dies auch, weil die wachsenden Kosten im Gesundheitswesens ein politisches Dauerthema seien.
Weiter gehe es auch um die Offenlegung der Anreizsysteme. Also um die Frage, wie sich die variablen Lohnbestandteile zusammensetzten und welche maximalen Einkommen erzielt würden. Die Informationsbeauftrage empfiehlt aber auch, die Daten nur anonymisiert bekannt zu gegeben.
Vorstoss hängig
Das Spital muss die Empfehlung nicht umsetzten. Dann könnte das Verwaltungsgericht angerufen werden. Vielleicht ist dies aber so oder so nicht notwendig: Am Montag verabschiedet die Solothurner Regierung die Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss, der seinerseits die Offenlegung der Saläre der SoH verlangt.