Im Kanton Bern müssen die Spitäler künftig melden, wie hoch die Löhne der Chefärztinnen und Chefärzte sind. Eine entsprechende Änderung des kantonalen Spitalversorgungsgesetzes hat der Berner Regierungsrat beschlossen - und in die Vernehmlassung geschickt.
Den Auftrag dazu gegeben hatte vor einem Jahr der Grosse Rat, das Kantonsparlament. Dies gegen den Willen der Regierung. Nun setzt letztere den Auftrag bei der Teilrevision des fünf Jahre alten Spitalversorgungsgesetzes um.
Lohnobergrenze knapp abgelehnt
Was wird geändert? Die Spitäler müssen die Chefarztlöhne künftig melden. Dies indem sie mitteilen, wie viele Personen sich in bestimmten Lohnbandbreiten befinden. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Das Ziel: die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Löhne.
Eine weitergehende Transparenz wurde vom Kantonsparlament nur ganz knapp abgelehnt. Eine verpflichtende und über die Spitalliste festgelegte Obergrenze für Chefarztlöhne in Spitälern scheiterte an weniger als einer Hand voll Gegenstimmen.