Chaotische Reformen machen die soziale Krankenversicherung kaputt

Bundesbern betreibt immer mehr gesundheitspolitisches Mikromanagement, verursacht ein Durcheinander, beschäftigt Gesundheitsfachleute immer mehr mit Bürokratie und hindert sie damit an der Arbeit mit den Patienten. Wir brauchen ein Konzept, das den regulierten Wettbewerb im Interesse aller stärkt.

, 12. März 2021 um 13:33
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Angespornt durch das Problem des anhaltenden Kostenanstiegs im Gesundheitswesen überbieten sich Bundesrat und Parlament stets von Neuem mit Vorschlägen zur «Revision» der sozialen Krankenversicherung. Neue Projekte für Gesetzesrevisionen werden am laufenden Band produziert, noch bevor bereits beschlossene Anpassungen überhaupt in Kraft, geschweige denn in ihren Auswirkungen überprüft sind. Weil auf bürgerlicher Seite ein Konzept fehlt, kommt die Linke der Einheitskasse und Staatsmedizin ohne Volksabstimmung Schritt für Schritt näher.
Jahr für Jahr werden mehr Gesundheitsleistungen «konsumiert» und gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) via Krankenkassenprämien, Steuern oder direkt aus dem eigenen Portemonnaie bezahlt. Über steigende Prämien und Reserven ärgern sich immer mehr Versicherte, insbesondere diejenigen, die in der Coronakrise weniger Geld im Portemonnaie haben. Trotz Ärger über die steigenden Prämien sind die meisten Leute mit der medizinischen Versorgung zufriedener als in anderen Industrieländern.

Die Rollenkonflikte der Kantone schaden uns allen

Seit Jahren werden die Rollenkonflikte der Kantone als Zulasser der medizinischen Leistungserbringer, Planer der medizinischen Versorgung, Besitzer von Spitälern, Tarifgenehmiger und Mitfinanzierer kritisiert. Diese Rollenkonflikte verschärfen sich mit den laufenden Reformen, weiten sich von der stationären in die ambulante Versorgung aus und sind nicht im Interesse der Bürger, welche als Steuer- und Prämienzahler die Zecke für die schlecht funktionierende, zu teure Planwirtschaft bezahlen. Nach dem Vorbild der SwissDRG AG für die stationären Tarife sollen die Kantone nun auch in der neuen Tariforganisation und in der Stiftung Gemeinsame Einrichtung KVG, die sich um den Risikoausgleich kümmert, Einsitz nehmen, und auch bei der Prämiengenehmigung mitentscheiden. Die Kantone sind Wirtschaftsförderer. Das Gesundheitswesen ist ein wichtiger Wirtschaftszweig und beschäftigt rund 10 Prozent der Erwerbstätigen. Wie genau wollen die Kantone mit immer mehr Einfluss und immer mehr Rollenkonflikten im Gesundheitswesen Kosten sparen, wenn sie gleichzeitig mit dem Gesundheitswesen Wirtschaftsförderung betreiben?

Die Einheitskasse in einem Kanton testen und mit dem Wettbewerb im Rest der Schweiz vergleichen

Bevor sich die Rollenkonflikte der Kantone verschärfen, sollte wir in einem Kanton die Einheitskasse testen und mit dem Kassenwettbewerb im Rest der Schweiz testen, anstatt diese schleichend einzuführen. Der in der laufenden Session im Parlament diskutierte neue KVG-Experimentierartikel sollte es möglich machen, eine kantonale Einheitskasse zu testen. Da die Einheitskasse in der Romandie mehrheitsfähig ist, sollte dieser Test in einem Westschweizer Kanton durchgeführt, die Ziele genau definiert und die Zielerreichung von einer unabhängigen Stelle evaluiert werden.

Leitplanken für KVG-Reformen

Und wenn sich das Parlament nicht auf ein kantonales Einheitskassenexperiment einlassen will, weil die bürgerliche Mehrheit Angst hat, das Monopol könnte besser sein als der Kassenwettbewerb, sollte die vom Bundesrat befeuerte Regulierungshysterie mit dem Kostenröhrenblick hinterfragen und sich auf ein paar Grundsätze auf der KVG-Basis des regulierten Wettbewerbs mit soliden sozialen Leitplanken sowie Selbstverantwortung und Solidarität im Gleichgewicht konzentrieren:

  1. Die soziale Krankenversicherung auf der Basis des KVG bleibt weiterhin Bundesaufgabe, wie es in der Verfassung steht. Das umfasst u.a. die Versicherungsdeckung, die Organisation und die Bestimmungen über die Finanzierung. Durchführende Stellen sind die Krankenkassen und nicht die Kantone.
  2. Die Kantone sind und bleiben zuständig für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und handeln dann, wenn diese gefährdet ist. Sie beteiligen sich mit oder ohne Beteiligung des Bundes an den Kosten der medizinischen Leistungen gemäss KVG durch Beiträge an die Krankenversicherer, damit die Prämienbelastung für alle Versicherten erträglich ist.
  3. Für die Tarifverträge mit den medizinischen Leistungserbringern, Abrechnung und Kontrolle der versicherten Leistungen sind weiterhin ausschliesslich die Krankenversicherer zuständig.
  4. Damit die Rollen der Kassen und Kantone sauber getrennt werden können, sind ein paar Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere muss ein nationales Wohnsitzregister geschaffen werden, damit die Leistungskosten stets dem Wohnsitzkanton der versicherten Person zugeordnet werden können. Zudem muss der Prozess sicherstellen, dass nachträgliche Rechnungsanpassungen (bzw. Rückforderungen) anteilsmässig stets auch dem Kanton zu Gute kommen.
  5. Für die Aufsicht über die Krankenversicherer ist weiterhin alleine der Bund zuständig. Ob das BAG die richtige Aufsichtsbehörde ist, muss kritisch diskutiert werden.
  6. Verordnungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehen oder diesen gar widersprechen, sind zu unterlassen.
  7. Medizinische Leistungserbringer bzw. Krankenversicherer, die sich wiederholt nicht an die Spielregeln halten, verlieren ihre Zulassung zu Lasten der Grundversicherung abzurechnen bzw. die Grundversicherung durchzuführen.

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