Sie sind für sehr viele Menschen im Land ein häufiges Ärgernis: Werbeanrufe von Verkäufern, die zu einem Wechsel der Krankenkassenprämien bewegen wollen. Dabei gehen die Vermittler häufig wenig zimperlich vor. Der Grund: Für die Versicherungsmakler ist dies ein einträgliches Geschäft - nicht nur beim Verkauf via Telefon-Marketing. Manche Versicherer haben 2015 zwar bereits einen Ehrenkodex unterzeichnet. Doch: «Im Anschluss stellte sich jedoch heraus, dass sich nicht alle Versicherer an die Vereinbarung ihres Dachverbands hielten», schriebt der Bundesrat nun. Viele von den störenden Anrufen geplagten Menschen können dies bestätigen.
Regeln gelten auch für Zusatzversicherungen
Im Parlament wurde in der Folge Vorstösse überwiesen. Nun hat der Bundesrat gehandelt. Er hat eine Gesetzesvorlage geschaffen, mit der «die Vermittlertätigkeiten im Bereich der Krankenversicherung sollen stärker reglementiert werden». Diese neuen Regelungen sollen für alle Versicherer verbindlich sein und sowohl für den obligatorischen Teil der Versicherungen als auch für die Zusatzversicherungen gelten.
Konkret sieht die neue Regelung folgendes vor:
- Die Begrenzung bei der Vergütung der Vermittler,
- Vorgaben zur Ausbildung der Vermittler,
- das Verbot der telefonischen Kaltakquise - sprich dem ziellosen Anrufen von Nummer,
- und die Pflicht, bei Kundengesprächen Protokolle zu erstellen und anschliessend dem Kunden zur Unterzeichnung vorzulegen. So soll verhindert werden, dass dem Kunden missbräuchlich Verträge angehängt werden.
Bei Nichteinhaltung sind Sanktionen vorgesehen. Diese sollen im Wiederholungsfall bis zu 100'ooo Franken betragen.
Noch ein paar Hürden zu nehmen
In einer ersten Runde geht das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit, wie es offiziell heisst, in die Vernehmlassung. Abschliessend wird das Parlament über das Gesetz befinden. Es wird sich zeigen, wie sich die im Bundeshaus stark vertretene Versicherungsbrache zum Gesetze stellt.