Bundesrat genehmigt zwei Tarifverträge im stationären Bereich

Unverzüglicher Zugang zu innovativen Krebstherapie wird gewährleistet.

, 6. Dezember 2019 um 10:01
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Der Bundesrat hat am Freitag zwei Tarifverträge für den stationären Bereich genehmigt. So kann nun eine aktualisierte Version des SwissDRG eingeführt werden. Diese regelt die Abgeltung der stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser. Beim DRG-Tarifmodell für die psychiatrischen Kliniken (Tarpsy) bleibt derweil weiterhin die Version 2.0 in Kraft. Der Bundesrat hat aber einige Regeländerungen abgesegnet. 

Zugang zu speziellen Krebstherapien

Genehmigt wurde zudem der Tarifvertrag zur Vergütung einer innovativen Krebstherapie. Gemäss Mitteilung betrifft dies die die Vergütung autologer CAR-T-Zelltherapien durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Bei dieser Therapieform werden die weissen Blutkörperchen der Patientinnen und Patienten genetisch verändert, damit sie die Krebszellen angreifen. Der Vertrag zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern ist bis Ende 2020 genehmigt und gewährt den betroffenen Patientinnen und Patienten unverzüglich Zugang zu diesen Therapien.
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