Die Landesregierung will den Zugang zu Arzneimitteln vereinfachen. An seiner freitäglichen Sitzung hat der Bundesrat mehrere Bestimmungen verabschiedet, um das revidierte Heilmittelgesetz umzusetzen. So sollen die Voraussetzungen für die Abgabe von Arzneimitteln gelockert werden. Drogerien und Apotheken können dann gewisse Arzneimittel, die rezeptfrei, aber unter Beratung durch Fachpersonen erhältlich sind, einfacher abgeben. Bestimmte Arzneimittel, die bisher nur gegen Verschreibung erhältlich waren, können die Geschäfte in eigener Verantwortung abgeben. So etwa Antihistaminika gegen Heuschnupfen.
Weiter werden die Genehmigungsverfahren für neue Medikamente vereinfacht. Dies speziell für Präparate, die bereits über eine Zulassung von Ländern mit ähnlichen Verfahren wie die Schweiz verfügen. Für komplementärmedizinische und phytotherapeutische Arzneimittel wird die Zulassung ebenfalls vereinfacht.
Mehr Schutz für Anbieter
Der Bundesrat will zudem die Transparenz und der Überwachung des Arzneimittelmarkts verbessern. So soll das Monitoring von unerwünschten Arzneimittelwirkungen verschärft werden. Dadurch sollen besser Informationen zu den wahrscheinlichen oder bereits identifizierten Risiken von Arzneimitteln zur Verfügung stehen.
Die Regierung stärkt zudem den Schutz der biomedizinische Forschung und Industrie. So erhalten die Zulassungsinhaber im Bereich Kinderarzneimittel einen verbesserten Nachahmungsschutz von 10 Jahre. So soll die Entwicklung solcher Wirkstoffe gefördert werden.