Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (
GDK) hat im Mai eine Empfehlung zur Spitalplanung verabschiedet. Diese sieht unter anderem vor, dass ein Kanton bei der Vergabe der Leistungsaufträge an die Spitäler auch Lohnobergrenzen vorgeben kann. Konkrete Zahlen nennt die Empfehlung aber keine.
Eine Einführung einer allgemeinen Vergütungsbeschränkung für den Kanton Bern sei «wenig zielführend» und würde einen Systemwechsel nötig machen. Dies schreibt der Regierungsrat
in einer Antwort auf einen politischen Vorstoss. Heute würden die Spitäler über weitgehende unternehmerische Freiheit verfügen, was auch die Löhne beinhalte.
Risiko einer Abwanderung in andere Kantone
Bei einem Lohndeckel befürchtet der Berner Regierungsrat zudem «erhebliche Standortnachteile» für die kantonalen Spitäler. «Die Spitäler müssten das Risiko einer Abwanderung hoch qualifizierter Ärztinnen und Ärzte in andere Kantone tragen, was mit Qualitätseinbussen oder Reputationsverlusten verbunden sein könnte.»
Ähnlich argumentierte
vor kurzem auch der Solothurner Regierungsrat. Es sei nicht auszuschliessen, dass ein gesetzlich verankerter Maximallohn von zum Beispiel 700'000 Franken wie er im Spitalverbund Kantonsspital St. Gallen gelte, auch zu «Begehrlichkeiten führen könnte». Im Universitätsspital Lausanne etwa wurde vom Kanton ein Maximallohn von 550'000 Franken festgelegt.