SBK: Mindestlohn von 50'000 Franken in Berner Pflegheimen

Garantierter Mindestlohn, längerer Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub: Für 2'000 Pflegende verbessern sich mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag die Anstellungsbedingungen.

, 6. März 2018 um 10:47
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Die Personalverbände SBK und VPOD haben mit dem Arbeitgeberverband Dedica den Gesamtarbeitsvertrag Bernischer Langzeitpflege-Institutionen (GAV-Langzeitpflege) überarbeitet - und nach ihren Worten «einige Verbesserungen» erreicht. 
Die Anpassungen treten auf 1. April 2018 in Kraft. Hier sind sie:
  • Mutterschaftsurlaub wird von 14 auf 16 Wochen verlängert.
  • Vaterschaftsurlaub wird von 5 auf 10 Tage verdoppelt.
  • Neu: Adoptionsurlaub von einem Monat.
  • Garantierter Mindestlohn von 50'000 Franken.
  • Bei Kompensation von Überstunden innerhalb von 48 Stunden braucht es explizit das Einverständnis der Mitarbeitenden. 
  • Checkliste für die Erstellung eines Sozialplans, die bei einer allfälligen Massenentlassung als Richtschnur gilt. 

Ab Sommer mit neun Institutionen

Die Sozialpartner erwarten, dass sich in diesem Jahr weitere Pflegeheime anschliessen, zumal sich der GAV erfreulich entwickle. So wird das Altersheim Turmhuus in Uetendorf per 1. Juli 2018 dem GAV beitreten. 
Derzeit sind diese acht Unternehmen dem GAV angeschlossen, die rund 2'000 Mitarbeitende beschäftigen:
  • Alterszentrum Alenia
  • Igoisplus AG
  • Stiftung Kastanienpark
  • Sumia, Alterszentrum Sumiswald AG
  • Solina Verein
  • Alterswohnungen STS AG
  • Alters- und Pflegeheim Wattenwil
  • Stiftung WiA - Wohnen im Alter
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