Generika: Bei Nicht-Bezug soll der Selbstbehalt 50 Prozent betragen

Generika und Biosimilars statt teure Originalpräparate: Der Bundesrat will als Anreiz den differenzierten Selbstbehalt erhöhen.

, 8. Juni 2022 um 05:10
image
  • politik
  • versicherer
  • medikamente
  • generika
  • biosimilars
Generika sind in der Schweiz immer noch rund doppelt so teuer wie im Ausland. Das Parlament hat die Einführung eines Referenzpreissystems bekanntlich abgelehnt. Mit mehreren Anpassungen sollen nun dennoch substanzielle Einsparungen erzielt und Kosten gedämpft werden. 
So soll der erhöhte Selbstbehalt auf Arzneimittel, die zu höheren Preisen angeboten werden, von heute 20 auf 50 Prozent erhöht werden. Damit werde die Abgabe kostengünstigerer Arzneimittel gefördert. Arzneimittel werden aktuell mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent statt 10 Prozent belegt, wenn sie im Vergleich zu wirkstoffgleichen Arzneimitteln zu teuer sind.

Ohne höheren Selbstbehalt nur in Ausnahmefällen

Ein teureres Originalpräparat kann nur ohne höheren Selbstbehalt abgegeben werden, wenn medizinische Gründe gegen eine Substitution sprechen. Dies soll sich auch ändern: Neu soll nur noch in «definierten Ausnahmefällen» die Abgabe möglich sein – zum Beispiel für bestimmte Antiepileptika. Die Arzneimittel beziehungsweise Wirkstoffe, die nicht ersetzt werden, sollen in einer Substitutions-Ausnahmeliste aufgeführt werden.
Damit soll soll vermieden werden, dass nur aufgrund des Patientenwunsches oder aufgrund falscher Anreize beim verschreibenden Arzt oder Ärztin oder in der Apotheke ein teureres Arzneimittel verschrieben wird.

Einsparungen auch bei Biosimilars

Der differenzierte Selbstbehalt soll auch bei Biosimilars angewendet werden, jedoch lediglich bei der Erstverschreibung. Ein Wechsel von einem Referenzpräparat auf ein Biosimilar sei aus medizinischen Gründen schwieriger als ein Wechsel von einem Originalpräparat auf ein Generikum, so die Begründung.
Die Änderungen zum Selbstbehalt sind mit weiteren Massnahmen wie beispielsweise die Preisfestsetzung und die Zugangsgerechtigkeit bei der Einzelfallvergütung in der Vernehmlassung. Unter anderem werden die Krankenversicherer künftig verpflichtet, das von den Vertrauensärzten entwickelte Nutzenbewertungsinstrument (Olutool) anzuwenden. Die neuen Bestimmungen sollen im ersten Halbjahr 2023 in Kraft treten.
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Schwindel-Medikament könnte bei tödlicher Krankheit helfen

Forschende des Inselspitals und der Uni Bern entdeckten das Potenzial eines altbewährten Medikaments gegen die seltene Niemann-Pick Typ C Krankheit.

image

Polymedikation: Grosse Unterschiede zwischen den Heimen

Rund 50’000 Menschen erhalten in den Schweizer Pflegeheimen mehr als 9 Wirkstoffe pro Woche.

image
Gastbeitrag von Felix Schneuwly

Ein Gruss aus der sozialistischen Planwirtschaft

Unklare Ziele, diffuse Verantwortung, aber viel Bürokratie: Der Qualitätsartikel im KVG ist ein fehlkonstruiertes Monster.

image

Neuer Lonza-Chef kommt vom kleinen Hersteller Siegfried

Der neue Chef von Lonza heisst Wolfgang Wienand. Er löst den Interims-Chef Albert Baehny ab.

image
Der Ticker

Schritte und Fortschritte im Gesundheitswesen

Spital Grabs: Knieersatz mit Roboter ++ USA: Abnehmspritze für Herz-Kreislauf-Risiken ++ Reha Tschugg mit neuer Privatstation ++ Reha Bellikon eröffnet Neubau ++ Neues Brustzentrum im Bernbiet ++ So sieht das neue Spital fürs Tessin aus ++

image

Assura gibt ihr Vorschuss-System auf

Die Krankenversicherung Assura bezahlt Arzt- und Apothekenrechnungen künftig direkt. Versicherte müssen das Geld nicht mehr vorschiessen.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.